Schenkung einer Haushälfte an die Tochter. Rückforderungsrecht ist im Vertrag vereinbart. Nun soll das Rückforderungsrecht geltend gemacht werden. Wenn beide einverstanden sind, was spräche dagegen? Was muss man da tun?
guten Tag, ganz einfach: Beim Notar den alten Sch.vertrag vorlegen und um Beurkundung der Rückauflassung bitten. Er veranlasst dann alles Weitere. Fragen Sie vorher, was das kostet.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.
Schenkung einer Haushälfte an die Tochter. Rückforderungsrecht
ist im Vertrag vereinbart. Nun soll das Rückforderungsrecht
geltend gemacht werden. Wenn beide einverstanden sind, was
spräche dagegen? Was muss man da tun?