Schenkung rückgängig machen... geht das so einfach

Hallo,

ich bräuchte einmal eure Meinung… ich und mein Freund haben uns vor gut einem Viertel Jahr getrennt…(wir wohnten notgedrungen zusammen) ich gab ihm damals 4 Termine, um seine Sachen zu holen (Fernseher, Reciever usw… persönliche Dinge eben)… alle Termine nahm er nicht war…

Durch meinen Anwalt gab ich ihm eine Frist bis zum ende Dezember… erstmals keine Reaktion… ebenfalls habe ich ihm durch meinen Anwalt eine Kontaktsperre und Hausverbot erteilt… leichte Stalkerneigungen)… nun kam ein Schreiben seines Anwalts mit einer Auflistung der Gegenstände die er nun möchte… bei den meisten Dinge habe ich keinerlei Einwände (bin ja froh wenn das Zeug endlich weg ist)… nur sind Dinge dabei… die wurden mir Geschenkt!

Er möchte den Herd… zur Erklärung… mein Herd war aus einer Vergangenen Beziehung… nach dem Einzug baute er meinen funktionierenden Herd aus und baute seinen ein… mit der Begründung… jetzt ist von deinem Ex nichts mehr da… der Herd gehöre jetzt mir.

Er möchte meine Fahrwerksfedern von meinem Auto, die ich bezahlt habe! (seine Schwester ihr Mann, bestellte sie über ebay, Geld gab ich bar, da ich nichts negatives dachte… nun kann sie sich angeblich an nichts erinnern)… ich brauche mein Auto, da ich ins Geschäft muss!

Er möchte meinen Autoradio (Wert um die 59Euro)… dies war ein Weihnachtsgeschenk von meiner Mutter und ihm… dato jeder hat die Hälfte bezahlt…

Kindergarten kommt jetzt!

Er möchte den Hamster seiner Tochter wieder (zur erklärung, nach der ersten Trennung, ging seine Tochter ersteinmal zu seiner Mutter… nahm einen Hamster mit… den anderen lies sie bei mir… nun ist dieser schon ein halbes Jahr tot… dies weiss er auch…kindisch aber gut…

Ich habe von ihm noch eine Nachricht auf meinem Handy, diese wurde über Whatsapp geschickt… ich zitiere:

29.04.2012 : Gem. Asprache, habe ich folgende Dinge nicht mehr mein Eigentum genannt. Also entweder behälst du sie bitte, oder schmeisst sie weg. Pc, Tv, Geschirrspüler, grills, eigtl. alles außer die Kartons werden geholt, und die Schränke vom Entrümpler. Ich möchte das Zeug nicht mehr hängen zu viele Erinnerungen dran.


muss ich die ersten drei Dinge, (Autoradio, Federn und Herd) ihm zurückgeben… alles andere kann er ja haben… auf den Herd bin ich angewiesen, da ich einen kleinen Sohn habe… Garten um Feuer zu machen, ist leider keiner Verfügbar… :smile:

Grüßle, sternchen

hallo sternchen,

du schreibst oben, dass du durch deinen Anwalt bereits Fristen hast setzen lassen,
das finde ich sehr vernünftig,
ich würde jetzt an deiner Stelle genau in dem vom Anwalt gesetzten Rahmen bleiben,
die erste Frist ist offensichtlich verstrichen,
demnach würde ich seinen Anwaltsbrief jetzt dem eigenen Anwalt übergeben,
der findet bestimmt Mittel und Wege, elegant aus der Sache rauszukommen.
Auf keinen Fall solltest du ohne anwaltlichen Rat von der zuvor eingeschlagenen Fristen-Linie abweichen.

Vielleicht muss sich dein „Schenker“ ja damit zufrieden geben, wenn du ihm mitteilst, dass die Frist für Rücknahmen verstrichen ist, dass die Sachen inzwischen anderweitig entsorgt/verschenkt wurden?

Auf große Detail-Diskussionen würde ich mich keinesfalls einlassen.

Viel Erfolg!!!

Hallo,
da diese „Sache“ bereits überAnwälte läuft, wäre es schädlich eigene Entscheidungen ohne Anwalt zu treffen.
Ich würde in dieser verzwickten Situation keine Angriffsfläche bieten und alles rechtsicher zu machen. natürlich der Anwalt kostet Geld, aber erv kennt die Gesetze und ich habe nur meine Meinung, sonst nichts!
Sorry, wenn das keine Hilfe war.
Grüße
mr.timer

Grundsätzlich kann man Geschenke nach Ende einer betiehung schon zurückverlangen, wenn sie einen gewissen Wert haben und an die Fortdauer der beziehung geknüpft waren.(klassisches Beispiel: Eigentumswohnung).

Hier liegt das wohl etwas anders: über den Herd könnte man noch streiten, der hat ja wirklich mal ihm gehört.
Alles andere ist Munmpitz, insb. das Meerschweinchen.
Wie Du schon schreibst: Kindergarten.

Ich würde einfach nicht reagieren, sondern seine Forderungen so lange ignorieren, wie er sie nicht gerichtlich geltend macht. Dann ist immer noch Zeit, zu reagieren.
Und keine Angst vor Drohungen mit der Polizei: Die ignoriert so etwas auch.

Diese Trennungsproblematik ist alltäglich.
Am ruhigsten geht es so: Genau diese Schilderung erstmal dem gegnerischen Anwalt zukommen lassen zur nochmaligen Beratung mit dem Ex.
Autoradio ausbauen - ist ohnehin nichts Wert. Herd und Autofedern sind fest verbaut und für Ihn wertlos da er sicher einen anderen Herd hat und ein anderes Auto.
Einen möglichen Geldausgleich anbieten.
Dann eine weitere Reaktion abwarten.
Geht es vor Gericht wird es richtig teuer und „Recht“ kriegt ohnehin keiner von Euch.
Traurig wenn sich intelligente Menschen die sich ja mal geliebt haben solchen Quatsch machen !!!

Hallo Sternchen,

ganz allgemein gesagt, ist alles, was er dir geschenkt hat, in dein Eigentum übergegangen und du musst es ihm somit nicht zurückgeben.

Aber frag doch am besten deinen Anwalt, der das ganz genau wissen muss, gerade wenn es Komplikationen gibt.

Schöne Grüße
Antigone

Hallo Sternchen,
erstmal Glückwunsch, dass Sie den … vom Hals haben.
Soviel ich weis, müssen Sie kleine Geschenke nicht zurück geben.
Bei größeren Geschenken sieht das anders aus.
Lassen Sie sich nicht fertig machen.
Alles Gute und LG

Liebes Sternchen,

zuerst ruhig bleiben und nicht sofort seinen Wünschen nachgehen und keine Angst von seinem Rechtsanwalt.

Ich habe noch einige Fragen an Sie:

  • Haben Sie den Rechtsanwalt nicht mehr?

  • Wo ist Ihr Herd von dem Ex?

  • Ihre Mama hat das Autoradio geschenkt, an Sie oder an Ihren Freund?

  • Wer hat für das Radio bezahlt, Ihr Freund und Ihre Mama?

  1. In der Handy-Nachricht möchte er auf einer Seite vieles nicht haben, was? Hat nicht angegeben.
    Auf der anderen Seite, möchte er alles abholen außer Kartons. Aber der Wunsch zum Abholen war da, hat sich aber nicht drum gekümmert.
  2. Termine wurden genannt, hat er auch nicht wahr genommen, jetzt hat er aber Hausverbot - klären Sie es bitte mit dem Rechtsanwalt, wie es geschehen soll.
    Zum vereinbarten Termin Polizei bestellen, dass Sie nicht in Schwierigkeiten geraten.
  3. Die Fahrwerksfehder sind an Ihrem Auto, auch von Ihnen bezahlt worden, sie bleiben auch da, erklären und drauf bestehen!
    Nicht sofort nachgeben, argumentieren.

In Licht und Liebe Licht 10

Hallo Sternchen,

Geschenke kann er nicht zurückfordern, im Streit ist es immer die Frage des Nachweises. Wenn Du Zeugen hast, wird Dir das helfen.

Da Du nach meiner Meinung fragst: Ich würde es bei dem Spinner drauf ankommen lassen. Wenn es Geschenke waren und Du sie nicht übergibst, muss er ggf. Klagen, ich würde warten , ob er das wirklich tut!

Da Ihr ja bereits über Anwälte kommuniziert und sich Deiner ja in der Sache bereits auskennt, überlasse das am besten ihm und nicht dem Internet :wink:

Alles Gute
nch