Schenkung Steuer Grundstück mit Haus

Hallo,
angenommen jemand (A) kauft jetzt ein Grundstück mit Haus und möchte dies später seinem Bruder (B) übereignen. Grundstück (ca. 1300m² Bodenrichtwert 150/W0,3) mit älterem Haus BJ’35 (Heizung, Dach, Kellerdichtung muss gemacht werden in Eigenleistung des Bruders ca. >50.000€). Es fallen hier für A bereits Grunderwerbsteuern an (ca. 12.000€).
Bei Verkauf fielen erneut Grunderwerbsteuer an, diesmal für (B). Mit Schenken fielen diese nicht an. Leider fallen da aber Schenkungssteuern an.

B soll bis zur Übereignung A zu B zur Miete wohnen.

Wie ist das mit den Freibeträgen zwischen Geschwistern?
Kann der Grund getrennt verschenkt werden oder besser bewertet, als das Haus (relativ zur Gesamtsumme)? Hab da was in §13 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz gelesen. Grundstück zu 60% befreit.

Wie können die Eigenleistungen des (B) ggf. mit angerechnet werden.

Geht insgesamt um ca. 200.000€

Gruß
Y

Leider die ungünstigsten, wie bei völlig Fremden, 20.000 € ,aber Steuerklasse 2.
Macht also bei Summen bis 75.000 € 15 %, bis 350.000 € 20 % Steuer.

MfG
duck313

Servus,

sie wirken werterhöhend und erhöhen somit die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer. Wie es zu der Senkung der Bemessungsgrundlage von ca. 240.000 € Kaufpreis auf 200.000 € kommt, sagst Du nicht weiter - von daher kann man auch nicht sagen, wie die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer mit Berücksichtigung der Eigenleistung sein wird.

Ausgehend von den 200.000 €, die Du benennst, ist der steuerpflichtige Erwerb ungefähr 80.000 €. Es greifen dann aber nicht die vollen 20%, wie Duck schrieb, sondern ein ermäßigter Betrag, der nach § 19 Abs 3 ErbStG berechnet wird.

Schöne Grüße

MM

ok, danke dafür.

Also ist es bei Grund und Boden egal, ob da ein Haus drau ist oder nicht?
Steuerfrei sind dabei 60% laut §13 ErbStG?
80.000 sind 40% von den 200.000
Korrekt verstanden so?

Kaufpreis ist für A = 200.000 (+Notar und Grunderwerbsteuer)
40.000 sind die derzeit gedachten Kosten in Eigenleistung für Heizung, Dach, Keller. Diese Leistung erbringt B. Diese würde B dokumentieren.
A könnte überlegen, dafür einen Kredit zu nehmen, um dies gegen die Einnahmen der Vermietung zu stellen.

Diese Wertsteigerung würde A dem B nicht extra in Rechnung stellen (Wenn die allein durch B inkl. Material erbracht werden).

Nächste Schwierigekeit. Damit A dem B das Grundstück übereignet, wird B dem A seinen Kredit ablösen/übernehmen oder wie auch immer.

Bin mir nicht sicher, ob das dann noch ein Schenkung ist oder eigentlich doch Verkauf und dann fallen Grunderwerbsteuern an.

So oder so… Gibt es eine Variante, wo die wenigsten Extra Kosten für A u B anfallen (Schenkung, Verkauf, teilweis schenken, B schenken und seiner Frau?)

Servus,

abgesehen von „Altfällen“ aus der DDR (im dortigen Recht gab es eine Trennung von Grundstück und Gebäude) gehört zu einem Grundstück immer alles, was fest mit diesem Grundstück verbunden ist, also auch (und hauptsächlich) Gebäude, die da drauf stehen.

Grundstück gegen Kredit ist ein teilentgeltlicher Erwerb: Der Kredit wird ja weniger sein als der Wert des Grundstücks. Hier würde dann Grunderwerbsteuer auf den noch offenen Saldo des Kredites fällig und Schenkungsteuer auf den unentgeltlich übertragenen Teil des Grundstücks. Muss man anhand der konkreten Zahlen ausrechnen, welche Variante die niedrigere Steuerbelastung auslöst, kann beides sein.

Das Haus an zwei Personen verschenken würde den Freibetrag auf 2 * 20.000 € verdoppeln und den Steuersatz bei Schenkung auf jeden Fall bei 15 % lassen. Klingt recht interessant, aber auch hier muss man mit den konkreten Zahlen im Einzelnen rechnen - eine Methode, der man auf den Kopf zusagen kann „das ist das Billigste“, gibt es da keine.

Schöne Grüße

MM

Das ist doch gar nicht so schwierig. Ist sogar gut im Sinne der Schenkungsteuer. Denn die derzeitige Höhe des Kredites (Restschuld) wird vom geschenkten Wert abgezogen, vereinfacht gesagt. Damit fällt entsprechend weniger Schenkungsteuer an, denn es wird ja nur der Gesamt-Wertzuwachs beim Beschenkten besteuert.

Daß damit durch die (Teil-) Entgeltlichkeit im Prinzip ein Kauf vorliegt, ist dann Sache der Grunderwerbsteuer. Je nach Bundesland fallen auf diesen Teil 3,5% bis 6,5% GrESt an.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

das Optimum ist in der Variante also dann erreicht:

(Schenkungswert-Restschuld)<=Schenkungsfreibetrag

mit

Schenkungsfreibetrag = Anzahl der Beschenkten * 20.000
Schenkungswert = Anteil der Schenkung vom Grundstück * Grundstückswert
Grundstückswert = ? (Der Wert kann doch geringer sein, als der Kaufpreis von A jetzt)