Schenkung um Pflichtteil zu mindern

Hallo liebe Rechtskundige, aus gegebenem Anlass beschäftigt mich die Frage, ob Immobilien-Schenkungen von Ehegatten untereinander nach 10 Jahren innerhalb der Ehedauer oder erst 10 Jahre nach dem Tod eines Ehegatten endgültig wirksam werden. Mein Pflichtteil soll nämlich aufgrund eines Familienstreits so weit wie möglich gemindert werden. Da wäre die Klärung dieser Frage von Bedeutung für mich.

Hallo, Angelika,

die Schenkung an einen Ehegatten wird immer sofort wirksam, sofern die für die Schenkung notwendigen Formalien erfüllt sind.
Die 10- Jahresfrist betrifft den sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch. Stirbt der Schenkende innerhalb von 10 Jahren, dann wird (Rest)- Erbschaft fiktiv um den Wert der Schenkung erhöht und danach wird dann der Dir zustehende Pflichtteil ausgerechnet.
Ingeborg

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