Schenkung und Abnahmepflicht

Hallo,

angenommen A und B schließen einen rechtswirksamen Schenkungsvertrag, z. B. über ein Pferd.

MUSS der Beschenkte B dieses dann auch abnehmen und kann u. U. in Annahmeverzug kommen?

In Annahmeverzug kann der Beschenkte in jedem Fall kommen. Das hat auch nichts mit der Frage zu tun, ob er zur Abnahme verpflichtet ist.

Die Abnahme wird er in aller Regel nicht schulden. Somit ist kein Schuldnerverzug möglich. Anders aber, wenn der Vertrag die Abnahmepflicht begründet, was durch Auslegung dann zu ermitteln sein dürfte, wenn es dem Schenkenden erkennbar auf die Abnahme ankam.

Levay