Schenkung und Pflegefallregelung

Hallo zusammen,

möchte folgende Situation darstellen:
Eltern von zwei Geschwistern wollen ein Vermögen von (400000 €) in zwei Teile verschenken. Ein Geschwisterteil lebt noch bei den Eltern.
Da es sich um Immobilienbesitz zwei unterschiedliche Immobilien handelt sollte im Normalfall (Halbe/Halbe) gemacht werden. Nun haben die Eltern allerdings die Idee dem zweiten Kind welches nicht zu Hause wohnt nur die Hälfte der einen Immobilie zu überschreiben. Die andere Hälfte wollen sie für dem Pflegefall dem anderen Kind überschreiben, welches sich dazu verpflichen soll die Pflege im Pflegefall zu übernehmen.
Ist das gerecht? Was wenn kein Pflegefall eintritt? Welche Regelungsmöglichkeiten gibt es damit allen Beteiligten geholfen ist?
Danke schon mal im vorraus!
Gruß

harwin

Moin, harwin,

wer einen Pflegefall befürchtet, ist gut beraten, sich nicht auf Kinder / Schenkungen / pipapo zu verlassen, sondern sich so einzurichten, dass er selbst für die Pflege aufkommen kann. Niemand hindert ein Kind daran, eine Schenkung anzunehmen und im Fall des Falles kein Geld mehr zu haben, keine Zeit für die Eltern zu haben, schlicht nicht pflegen zu können, warum auch immer.

Schenkungen mit Pflichten zu verknüpfen bringt immer Ärger. Immer. In Worten: IMMER.

Wer für sich selbst vorsorgt, muss anschließend nicht betteln gehen. Und wenn er die Pflege nicht braucht - um so besser, dann erben die Kinder eines Tages ein wenig mehr. Ist dann immer noch früh genug.

Gruß Ralf

Hallo,

was mich interessiert gibt es zu dieser Situation Regelungen die man notariell treffen kann? Und welche Regelungen würden machbar sein.

Gruß

harwin

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wer einen Pflegefall befürchtet, ist gut beraten, sich nicht
auf Kinder / Schenkungen / pipapo zu verlassen, sondern sich
so einzurichten, dass er selbst für die Pflege aufkommen kann.
Niemand hindert ein Kind daran, eine Schenkung anzunehmen und
im Fall des Falles kein Geld mehr zu haben, keine Zeit für die
Eltern zu haben, schlicht nicht pflegen zu können, warum auch
immer.

Schenkungen mit Pflichten zu verknüpfen bringt immer Ärger.
Immer. In Worten: IMMER.

Das Grundproblem ist allerdings, dass die Eltern der Geschwister nicht wollen das im Erbfall sowohl die eine noch die andere Immobilie draufgeht. Insbesondere weil der eine Sohn noch zu Hause wohnt im gleichen Haus wie die Eltern.
Im Erbfall würde der eine Sohn der noch bei den Eltern lebt sozusagen den anderen Sohn auszahlen müssen, dabei dürfte das Haus in dem er lebt draufgehen, da Halbe Halbe zu machen ist, soweit ich informiert bin. Das soll verhindert werden. Außerdem ist wenn ein Elternteil stirbt das Muttergut auszuzahlen. Was ja auch Probleme aufwerfen kann, wieso dann nicht vorher Regeln?

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Huhu:

Also erst mal: Dass das immer Ärger gibt, ist so nicht richtig. In meiner Familie klappt das mit meinen Eltern und Großeltern ausgezeichnet (und das ist wahrlich kein Zuckerschlecken bei fortschreitender Demenz). Ich vermute sogar mal, dass das bei uns im Ort (ländlich gelegen) gar nicht unüblich ist.

Meine Eltern erzählen mir auch immer, dass das so festgesetzt war, also rechtlich (ich denke in Zusammenhang mit Wohnrecht auf Lebenszeit). Aber wie genau das von wem niedergeschrieben ist, kann ich dir nicht helfen. Ich kann nur sagen, dass es das scheinbar gibt. :wink:

Liebe Grüße
Lockenlicht

PS: Ich habe ja nun keinerechtliche Handhabe beschrieben, daher ist die Ich-Version OK, oder? Zur Not löschen. :smile:

Hi harwin,

Das Grundproblem ist allerdings, dass die Eltern der
Geschwister nicht wollen das im Erbfall sowohl die eine noch
die andere Immobilie draufgeht.

dann gehen die Beteiligten halt zum Notar und erzählen ihm alles, worauf es ihnen ankommt. Das gibt es nicht umsonst, kostet aber auch nicht die Welt.

Wo bei 2 Immobilien eine Gefahr besteht, dass die eine, die andere oder gar beide „draufgehen“ könnten, ist mir allerdings schleierhaft. Aber ich bin ja auch kein Notar :smile:))

Gruß Ralf