Schenkung unter Auflage

Hallo,

eine Person schenkt einer anderen ein Grundstück unter der Auflage, dass der Beschenkte das Grundstück in seinem Wesen als Mischwald und Wiese erhält. Der Schenkungsgeber, der keine Nachkommen hat, stirbt und prombt beginnt der Beschenkte auf dem Grundstück ein riesen Haus zu bauen. Kann man nun als Dritter auf Erfüllung der Auflagen klagen und wie lange ist der Beschenkte an den Schenkungsvertrag gebunden? Es kann ja nicht sein, dass - wenn sich die Struktur des Gebietes im Laufe der Zeit ändert - man auf alle Ewigkeit! verpflichtet ist dort einen Mischwald und eine Wiese zu erhalten?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Was geht’s den Dritten an? Im deutschen Recht gilt der Grundsatz (von dem es nur wenige Ausnahmen gibt): Man darf nur seine eigenen Rechte geltend machen.

Levay

Was geht’s den Dritten an? Im deutschen Recht gilt der
Grundsatz (von dem es nur wenige Ausnahmen gibt): Man darf nur
seine eigenen Rechte geltend machen.

Levay

Hallo Levay,

danke, aber was mich noch interessieren würde, ist wie lange man an eine solche Auflage gebunden ist. Nehmen wir mal eine Auflage im Erbrecht lautet, das Grundstück im momentanen Zustand mit Mischwald und Wiese zu erhalten. Muss der Erbe dann bis in alle Ewigkeit diese Auflage erfüllen? Was passiert wenn der Erbe das Grundstück verkauft. Ist dann der Käufer auch an die Auflage gebunden? Irgendwann muss diese Auflage doch durchbrochen werden können, sonst wären landwirtschaftliche Veränderungen für alle Zeit unterbunden.

Grüße
Martin Unterholzner

Ich denke es kommt auf die Formulierung an, ob der Erblasser prinzipiell nur den Beschenkten mit der Auflage betraut hat oder nicht. Das Grundstück könnte ja irgendwann einmal als Bauland ausgewiesen werden und dann zählen öffentliche Interessen. Seltsamerweise, wenn der Schenkende den Verkauf nicht ausgeschlossen hat, kommt es wohl drauf an, was in diesem Kaufvertrag erwähnt wird oder nicht.
Wer wird und will dies verfolgen? Keiner wird einen Rechtsanspruch begründen können. Wer wird in seinen Rechten verletzt?
Zu anständig sollte man auch nicht sein.