Schenkung von Eigentumswohnung verhindern?

Sie als tochter haben, auch wenn testamentarisch die Enkelin als Alleinerbe eingesetzt ist einen Pflichtteilsanspruch von 50 % des gesamten Vermögens bei Eintritt des Erbfalles.
Den Pflichtteil kann Ihnen niemand nehmen nur Sie selbst können darauf verzichten, dies muss aber vor einem Notar geschehen, ansonsten ist ein Pflichtteilsverzicht ungültig.

Es bleibt jedem überlassen, wie und an wem er testamentarisch sein Vermögen verteilt.
Der Gesetzgeber hat da aber einen Riegel vorgeschoben und gesagt, Erben erster Rangfolge haben einen Pflichtteilsanspruch von 50 %.
Dieser Pflichtteilsanspruch muss gegenüber dem Erben der Imobilie eingefordert werden. Der Erbe ist verpflichtet auf Anfrage genaue Auskunft über den Wert
der Imobilie zum Zeitpunkt des Erbfalles zu machen.

Das Nachlassgericht kümmert sich nicht um die Einforderung des Pflichtteils. Sollte der Erbe unwahre Angaben machen so sind diese zu prüfen und zu beweisen ( z.B. Zeitwertgutachten) falls keine gütliche Einigung erzielt wird od. der Erbe nicht gewillt ist
den Pflichtteil zu bezahlen, so muss dieser gerichtlich eingefordert werden.
Wichtig dabei ist, dass diese Pflichtteilsforderung innerhalb 3 Jahren verjährt.

Hallo!

Wenn es sich um eine Schenkung handelt, könnt ihr leider nicht viel machen. Nur im Erbfall kann der
Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend gemacht werden, wenn die Schenkung weniger als 10 Jahre zuück liegt…

GLG Melanie