Schenkung von Eigentumswohnung verhindern?

Situation: Großeltern (85 und 83), 1 Tochter Einzelkind (56, ich), drei Enkel (zwei Jungen, ein Mädchen,35, 33, 20 Jahre alt)

Großeltern wollen Enkelin Eigentumswohnung (70.000) überschreiben. Einzige Tochter wird übergangen, auch die beiden Enkel sind nicht berücksichtigt. Nach eigenen Angaben gibt es kein weiteres Vermögen. (Glaub ich aber nicht.)Wie kann ich wenigstens für die Jungs Gerechtigkeit erlangen?

Muss ich mir einen Anwalt nehmen? Kann ich mir aber nicht wirklich leisten…
Das Ergebnis ist jetzt schon viel Krach in der Bude, logisch. Es sind ja immer viel Emotionen im Spiel. Aber viel mehr kann ich schon nicht mehr kaputt machen.
Wer weiss was!

Hallo,

was genau meinen Sie denn mit Gerechtigkeit? Ihre Eltern können, so lange sie voll geschäftsfähig sind, tun und lassen, was sie wollen. Wenn es sich bei der Überschreibung tatsächlich um eine Schenkung handeln sollte, müsste diese Vermögensverfügung im Erbfall ausgeglichen werden, wobei es davon abhängt, wie lange Ihre Eltern noch leben. Aber so weit ist es ja noch nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo Gaby,

leider kannst Du da gar nichts machen. Wenn die Enkelin als Alleinerbin eingesetzt wird, hast Du nur noch Anspruch auf den Pflichtteil, ebenso wie die Jungs. Also wenn ich die Enkelin wäre, würde ich das nicht zulassen, dass mir die Wohnung übertragen wird.

Da kannst leider nichts machen, wenn das der Wille der Großeltern ist! Anfechten kannst das Ganze nicht, außer die Großeltern wären nicht ganz klar im Kopf, aber das musst erstmal nachweisen.

Ansonsten bleibt Dir nur übrig, das Ganze „intern“ zu regeln…!

LG aus Stuttgart

Hallo,

zu Lebzeiten kann ich mit meinem Vermögen machen, was ich will. D.h. Deine Eltern sind nicht gehindert, die Wohnung an die Enkelin zu übertragen.

Werden sie innerhalb der nächsten 10 Jahre zum Pflegefall im Heim und der Staat müsste zubuttern, muss die Beschenkte die Wohung rück übertragen. Sterben sie innerhalb der nächsten 10 Jahre, hast Du als Tochter einen Pflichtteilergänzungsanspruch in Höhe der Hälfte der Schenkung, der sich bei jedem Jahr des Überlebens um 1/10 verringert. Der langen Rede kurzer Sinn - im Moment kannst Du gar nichts machen.
Ingeborg

Hallo,
wenn die Großeltern - besser Ihre Eltern - eine Übertragung der Immobilie vornehmen, gehen Sie zunächst leer aus. Im Todesfalle, wenn also ein Elternteil verstirbt, haben Sie trotzdem einen Erbanspruch. Wenn nichts mehr da ist, haben Sie an der übertragenen Immobilie einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, wie folgt: 1/2 des jeweiligen Wertes der versorbenen Person, also wenn Vater verstirbt, hätte er die Hälfte an der Wohnung zu vererben, davon 1/2 Anteil in Geld wäre Ihr Pflichtteilsergänzungsanspruch. Nach dem neuen Gesetz verliert dieser Anspruch aber jedes Jahr seit der Übertragung bis zum Tod 10 % an Wert, so dass Sie also nach 10 Jahren keinen Anspruch mehr daran hätten.
Ich hoffe, mein Text ist klar verständlich. Sonst bitte Rückfrage halten.
MfG
PB

Jedermann kann zu Lebzeiten über sein Eigentum frei verfügen!

ml.

Hallo Gaby ich verstehe das nicht,Du bist die Alleinerbin wieso wirst Du übergangen?Auf alle Fälle bekommst Du einen Pflichtteil.
Gruß das Schattengras

Hallo, wenn es der letzte Wille der Großeltern ist und sie dies in einem gemeinsamen Testament zum Ausdruck gebracht haben, ist wohl nichts zu machen. Du könntest höchstens versuchen, im Sterbefall Deinen Pflichtteil geltend zu machen. Sollte kein Testament existieren, kannst Du einen Erbschein nach Deinen Eltern bantragen, da Du als einzige Tochter allein erbberechtigt bist. MfG Löwenkind

hallo gaby
im grunde genommen, ist es ihren eltern überlassen, wem sie was vererben oder überschreiben. da können sie garnichts machen.ausser sie lassen sie für unzurechnungsfähig erklären, aber das ist ( manchmal gott sei dank )nicht so einfach.
ich wünschte ich könte ihnen eine andere antwort geben, aber ihre eltern können ihr vermögen vermachen, wem sie wollen, vorrausgesetzt es wurde notariell beglaubigt.
lg sicha

Hallo,ja,das ist eine verzickte situation,
wäre es ein erbe,würde ihnen ein pflichteil(50%)da sie alleine sind,also keine weiteren kinder etc.zustehen.leider ist es so,dass die grosseltern die wohnung überschreiben können,wem sie wollen,da es in den rahmen einer schenkung fällt.hier muss dann nur die schenkungssteuer berücksichtigt werden und beim verhältnis enkelin-grosseltern ist der freibetrag 200.000 euro.
in dem fall also keine steuer!
machen können sie zu lebzeiten der grosseltern dagegen leider nichts,da wie oben schon erwähnt,es deren freier wille ist,wenn sie etwas verschenken wollen!

Hallo und ganz lieben Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Sie macht mich zwar nicht glücklich aber ich werde die Tatsachen wohl akzeptieren müssen. Schade.
Liebe Grüße, G.A.

Hallo und ganz lieben Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Sie macht mich zwar nicht glücklich aber ich werde die Tatsachen wohl akzeptieren müssen. Schade.
Liebe Grüße, G.A…

Hallo und ganz lieben Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Sie macht mich zwar nicht glücklich aber ich werde die Tatsachen wohl akzeptieren müssen. Schade.

Liebe Grüße, G.A.

Hallo und ganz lieben Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Sie macht mich zwar nicht glücklich aber ich werde die Tatsachen wohl akzeptieren müssen. Schade.
Liebe Grüße, G.A…

Hallo und ganz lieben Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Sie macht mich zwar nicht glücklich aber ich werde die Tatsachen wohl akzeptieren müssen. Schade.
Liebe Grüße, G.A.

Jedermann kann zu Lebzeiten über sein Eigentum frei verfügen!

ml.

Hallo und ganz lieben Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Sie macht mich zwar nicht glücklich aber ich werde die Tatsachen wohl akzeptieren müssen. Schade.
Liebe Grüße, G.A…

Hallo und ganz lieben Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Sie macht mich zwar nicht glücklich aber ich werde die Tatsachen wohl akzeptieren müssen. Schade.
Liebe Grüße, G.A…

Hallo und ganz lieben Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Sie macht mich zwar nicht glücklich aber ich werde die Tatsachen wohl akzeptieren müssen. Schade.
Liebe Grüße, G.A…

Hallo nochmal,ich muss etwas korrigieren,da ich eben nochmal das alter der grosseltern gelesen habe und man davon ausgehen kann(so ist es nun halt mal wahrscheinlich),dass sie innerhalb der nä.10 jahre versterben.in diesem fall würde ein pflichteilergänzungsanspruch zutreffen,d.h.sie würden dann doch noch einen teil erhalten.hier mal ein link:

http://www.finanztip.de/recht/erbrecht/ass_erbrecht_…
nach diesen 10 jahren ist es dann aber so,wie ich bereits sagte,die schenkung findet dann keine beachtung mehr,d.h.alle ansprüche sind dann nichtens.
bitte entschuldigen sie,dass ich das überlesen habe,was in ihrem fall entscheidendes ändern kann.

l.g.

Liebe Grüße, G.A.

Herzlichen Dank für Ihre Frage zum Erbrecht.

Ihre Großeltern können mit ihrem Vermögen verfügen wie sie wollen.

Lediglich im Erbfall haben Sie gegebenenfalls Pflichtteilsergänzungsansprüche.

Weitere Hinweise zum Pflichtteilsrecht finden sie unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de

Sollten Sie sich keinen Anwalt leisten können, können Sie beim Amtsgericht Ihres Wohnortes einen Beratungshilfeschein beantragen, mit dem Sie dann eine anwaltliche Beratung einholen können.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de