Liebe Fachleute,
angenommen ein Vater möchte seiner Tochter oder deren minderjährigen Kindern Geld für den Erwerb zweier Wohnungen (insgesamt 330.000 €)schenken. Der Tochter wurde jedoch schon im Jahr 2007 der damals gültige Freibetrag von 256.000 € geschenkt.
1.) Könnte die Tochter den Freibetrag bis zu einer Grenze von 400.000 € ausnutzen, obwohl die 10jahresfrist noch nicht verstrichen ist? Und den Rest beispielsweise als zinsloses Darlehn an den Vater zurück zahlen?
2.) Kann der Vater den beiden minderjährigen Enkelkindern den Geldbetrag schenken und die Tochter erwirbt dann die beiden Wohnungen im Namen der Kinder?
3.) Muss der Vater die beiden Wohnungen erst selbst erwerben und kann sie dann nach Ablauf einer bestimmten Frist an die minderjährigen Enkelkinder verschenken?
Vielen Dank für Eure Mühen!