Schenkung von Haus --> Rechte und Pflichten?

Hallo,
angenommen Eltern schenken ihrer Tochter ein Haus in dem sie selbst zur Miete wohnt über einen „Schenkungsvertrag“ beim Notar. Das Haus ist von den Eltern nicht ganz abbezahlt und die Tochter zahlt die marktübliche Miete. Geplant sei, dass das Haus nach dem Tod der Eltern in den Besitz der Tochter geht und auf diesem Weg möchte man auch Erbschaftssteuern sparen.

Für die Tochter stellt sich nun die Frage, welche Rechte und Pflichten mit so einer Schenkung verbunden sind? Irgendwie gehört ihr zwar das Haus, aber sie kann nicht damit machen (da ihre Eltern alles entscheiden). Auch muss sie weiterhin Miete zahlen. Wie sieht das dann eigentlich steuerlich aus für die Tochter?

Wer kennt sich damit aus?
AXL

das ist mit ziemlicher sicherheit unsinn. die steuern für schenkung und erbschaft sind gleich. aber vor allem sind auch die freibeträge gleich. und die sollte man sich mal ansehen: https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/freibetraege-bei-der-erbschaftssteuer-und-schenkungssteuer

und im unterschied zum vermieteten haus kann man bei einem eigenen haus nichts von der steuer absetzen.

also: bevor ihr zum notar lauft, befragt erst mal einen steuerberater.

Hallo,
danke für die schnelle Antwort. Ist es nicht so, dass man nach 10 Jahren der Schenkung keine Steuern mehr zahlen muss?

Beispiel:
Tochter bekommt jetzt über eine Schenkung das haus, hat aber quasi keine Gewalt darüber (nur die Eltern). Wen die Eltern sterben geht das haus in den kompletten Besitz der Tochter über. Sind zwischen Schenkung und Tod der Eltern >10 Jahre vergangen, müssen keine Steuern gezahlt werden??

gruß
AXL

nein. du verwechselst das damit, dass man 10jahre nach der ersten schenkung wieder den vollen freibetrag nutzen kann. bzw. dass zehn jahre nach der schenkung diese bei einer erbschaft nicht mehr berücksichtigt wird.

aber ich bin hier nur laie, vielleicht sagt dir einer der echten experten etwas mehr dazu.

Hallo,
eine Schenkung stellt einen Eigentumsuebergang dar. Bei Immobilien folglich eine Sache mit Notar, Grundbuchamt usw. Der Eigentuemer (in dem Fall die Tochter) kann ueber das Eigentum verfuegen, zb umbauen oder verkaufen. Nach der Schenkung ist es anders als vorher mit dem Hineinreden der Eltern.
Falls die Eltern bestimmen wollen, wirtschaftlich alles behalten wollen, bietet sich die Schenkung mit Niessbrauch an. Was wer wie bezahlt oder zustaendig ist, alles Vertragssache mit Notar.
Gruss Helmut

Servus,

wenn die Eltern der Tochter das Haus schenken, kann die Tochter darüber als Eigentümerin ohne jede Einschräunkung verfügen.

Etwas fehlt im Sachverhalt. Ich vermute mal ein Nießbrauchsvorbehalt, kann das sein?

Schöne Grüße

MM

Schenkungssteuer fällt sofort an.
Das mit den 10 Jahren hat eine Bedeutung, wenn noch andere mögliche Erben vorhanden sind. Die können, wenn die Eltern innerhalb von 10 Jahren nach Schenkung sterben, verlangen, dass die Schenkung „rückabgewickelt“, bzw. ein entsprechender Geldbetrag durch den Beschenkten ausgezahlt wird.
„seit neuestem“ jedoch nur anteilmäßig - d.h. jedes Jahr ein zehntel weniger - also nach 8 Jahren hätten die nur noch einen Anspruch auf den Erbteil von 20 % des Ursprungswertes.

Erklärt aber alles der Notar

Hallo,

Du hast recht. In der Tat geht es dabei um den sogenannten Nießbrauch.

Also: Tochter erhält Schenkung über Haus mit Nießbrauchsrecht der Eltern. Nießbrauchsrecht fällt weg, wenn Eltern gestorben sind. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für die Tochter wenn
a) das Nießbrauchsrecht besteht
b) das Nießbrauchsrecht nach dem Tod der Eltern wegfällt?

Damit meine ich vor allem so Dinge wie Reparaturen, Versicherungen usw.

Müssen die Schenkungssteuern dann sofort nach der Schenkung von der Tochter bezahlt werden?

Gruß
AXL

Servus,

Schuldner der ErbSt sind bei einer Schenkung unter Lebenden Schenker und Beschenkter zur gesamten Hand, d.h. das Finanzamt wird sie dort fordern, wo es am leichtesten geht. Ein „fitter“ Notar wird die Parteien bei Beurkundung darauf aufmerksam machen, dass sie sich einigen sollten, wer (im Innenverhältnis) die Steuer trägt - falls überhaupt eine anfällt: Für die Tochter sind erstmal 400.000 € frei (und das ist der Sinn der Übung: Diesen Freibetrag wird sie später noch einmal nutzen können, wenn ihre Eltern noch mindestens zehn Jahre weiter leben).

Schöne Grüße

MM