Servus,
wenn man zum Schmitt statt zum Schmittchen geht, kann man sogar im Internet feststellen, dass es hier um 20.000 € pro Nase geht. Nur echt mit dem Geier.
Schöne Grüße
MM
Servus,
wenn man zum Schmitt statt zum Schmittchen geht, kann man sogar im Internet feststellen, dass es hier um 20.000 € pro Nase geht. Nur echt mit dem Geier.
Schöne Grüße
MM
Hallo welchen Schenkungsfreibetrag haben Eltern, wenn Sie von Ihren Kindern beschenkt werden. Im Inet ist von 20.000 oder 100.000 Euro pro 10 Jahre zu lesen. Welcher Betrag ist der richtige?
Danke
Cotangens
Danke für die Info.
Stellt sich nur die Frage, welcher STeuerklasse beschenkte Eltern unterliegen. Nach Deiner Auslegung der II.
Wenn ich z.B. dem Stern glauben schenke, dann liegt die Freigrenze für beschenkte Eltern bei 100.000 Euro
Servus,
ist das jetzt arg schwer, zu § 15 ErbStG zurückzublättern, wenn man die Fundstelle mal an der Hand hat?
Und nein, der „Stern“ ist kein Teil der Legislative, und das UStG wird auch nicht von e-bay verabschiedet.
Schöne Grüße
MM
Nachschlag
MM
Hallo!
Freibetrag 100.000 € gilt wenn die Eltern von Todes wegen von den Kindern erben !
Beschenkt werden können sie ja so nicht.
Unter Lebenden gilt für die Eltern 20.000 € (das ist der niedrigste Freibetrag, den auch völlig Fremde(nichtverwandte) beanspruchen können.
Einziger „Vorteil“ der Eltern wäre die Anwendung der St.Kl. II statt III bei Fremden.
Allerdings pro Person, Mutter/Vater also je 20.000 €
MfG
duck313
Danke für die Info.
Gruss
Cotangens