Schenkung von Kind auf Eltern - Freibetrag

Servus,

wenn man zum Schmitt statt zum Schmittchen geht, kann man sogar im Internet feststellen, dass es hier um 20.000 € pro Nase geht. Nur echt mit dem Geier.

Schöne Grüße

MM

Hallo welchen Schenkungsfreibetrag haben Eltern, wenn Sie von Ihren Kindern beschenkt werden. Im Inet ist von 20.000 oder 100.000 Euro pro 10 Jahre zu lesen. Welcher Betrag ist der richtige?

Danke

Cotangens

Danke für die Info.

Stellt sich nur die Frage, welcher STeuerklasse beschenkte Eltern unterliegen. Nach Deiner Auslegung der II.

Wenn ich z.B. dem Stern glauben schenke, dann liegt die Freigrenze für beschenkte Eltern bei 100.000 Euro

Servus,

ist das jetzt arg schwer, zu § 15 ErbStG zurückzublättern, wenn man die Fundstelle mal an der Hand hat?

Und nein, der „Stern“ ist kein Teil der Legislative, und das UStG wird auch nicht von e-bay verabschiedet.

Schöne Grüße

MM

Nachschlag

  • im „Stern“ wird nicht darauf hingewiesen, dass die Eltern als Erwerber bei Erwerben von Todes wegen einer anderen Steuerklasse zuzuordnen sind als bei Schenkungen unter Lebenden.

MM

Hallo!

Freibetrag 100.000 € gilt wenn die Eltern von Todes wegen von den Kindern erben !
Beschenkt werden können sie ja so nicht.

Unter Lebenden gilt für die Eltern 20.000 € (das ist der niedrigste Freibetrag, den auch völlig Fremde(nichtverwandte) beanspruchen können.
Einziger „Vorteil“ der Eltern wäre die Anwendung der St.Kl. II statt III bei Fremden.

Allerdings pro Person, Mutter/Vater also je 20.000 €

MfG
duck313

Danke für die Info.

Gruss

Cotangens