Mein Onkel ist vor 8Monaten verstorben und ich habe erst heute durch eine Nachlasspflegerin davon erfahren. Sie sagte mir, sie sei erst vor 3 Monaten vom Nachlassgericht zur Nachlasspflegerin bestellt worden. Ist so eine lange Wartezeit üblich?
Kurz vor seinem Tod wollte mir mein Onkel eine größere Summe Geld überweisen. ich habe dies abgelehnt, mit der Begründung, dass er das Geld dringend benötigt, um sich einen Platz im Altersheim oder sonstige Pflege zu sichern, da ich zu weit wegwohne, um mich um ihn zu kümmern.Er hat mir gesgt, dass er meiner Schwester auch Geld überweisen wolle. Diese hat sich aber nie um ihn gekümmert und ich habe den Kontakt zu ihr abgebrochen, da sie beim Tod unserer Eltern Erbstreitigkeiten angefangen hatte.
Im Nachlass meines Onkels fand sich jetzt nur ca. die Hälfte des eigentlichen Vermögens, sodass ich davon ausgehe, dass sie tatsächlich zu Lebzeiten eine Schenkung erhalten und diese auch angenommen hat.Wir beide sind die einzigen Verwandten.Deshalb meine Fragen:
Wird diese Schenkung bei der Aufteilung des Nachlasses berücksichtigt oder muss ich den jetzigen Nachlass mit ihr nochmal teilen? Bin ich verpflichtet, sie als Miterbin anzugeben?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Die Schenkung muß nur dann angerechnet werden, wenn diese Anrechnung zur Bedingung gemacht worden ist. Wer sie behauptet muss beweisen. Übrigens: Verhaltensfehler bzw. Moralfragen sind bei erbrechtlichen Fragen und Wertungen sekundär.-
Wenn Sie den Erbschein, den Sie bekanntlich als Legitimationsurkunde für die Geltendmachung von Erbrechten benötigen, beantragen (über Notar oder beim Amtsgericht), dann müssen Sie an Eides Statt die Angaben über die Verwandtschaftsverhältnisse machen und deren Richtigkeit versichern. Dieses sagt Ihnen sicher alles zu Ihrer Frage.
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Können Sie mir noch sgaen, warum das Nachlassgericht erst nach 5 Monaten einen Nachlasspfleger einsetzt und dieser wiedrum 3 Monate braucht, um mich zu finden, obwohl er einen Brief mit Absender vorliegen hat?
Wie gehe ich denn jetzt am besten weiter vor? Die Nachlasspflegerin sagte mir, sie werde das Nachlassgericht benachrichtigen, dass ich die Nichte bin. Soll ich jetzt einfach abwarten?oder ist es beser einen rechtsanwalt einzuschalten? Kann es sein, dass ein Teil des Vermögens einfach noch nicht „gefunden“ wurde? Kann ich Einsicht in die Kontobewegungen vor dem Todeszeitpunkt verlangen?Ein Teil des Nachlasses wird in einer Garage verwahrt, darf ich ihn schon in Augenschein nehmen?Wie erfahre ich denn, wo mein Onkel bestattet wurde und wie er gestorben ist??? Vielen Dank nochmal für Ihre weitere Hilfe!
Zur ersten Frage: Die Gerichte sind z.T. unterbesetzt. Ferner ist die Bestellung abhängig von der Kenntnis des Gerichts über den Fall; danach muss es eine geeignete Person finden, anschreiben und befragen. Bei Ablehnung geht alles von vorne los. Das späte Inkenntnissetzen durch die N.plegerin ist m.E. nicht korrekt und könnte eine Schadenersatzpflicht auslösen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Zum Zweiten: Sobald Sie beim Gericht den Erbschein beantragt haben und er erteilt worden ist, wird die Pflegschaft aufgehoben. Bis dahin muss die N.pfl. alles pflichtgemäss besorgen. Auf Bitten hin wird sie sicher Auskunft geben und Einsicht nehmen lassen. Macht sie etwas falsch oder zu spät, dann haftet sie. Ein Anwalt könnte sicher helfen.