Hallo,
also jetzt normal: Eine Schenkung bedarf der Schriftform (steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)) und kann dann widerrufen werden, wenn der Schenkungsgeber, der ja offenbar noch lebt, selbst durch die Schenkung finanzielle Nachteile erleidet, also z. B. seine Heimkosten nicht mehr bezahlen kann und deshalb Sozialhilfe in Anspruch nehmen muss. Hier wird die Schenkung nur anerkannt, wenn sie 10 oder mehr Jahre zurückliegt. Mit Schriftform ist eine Beurkundung bei einem Notar gemeint.
Dass eine im Testament genannte Summe mit dem tatsächlichen Erbe nicht übereinstimmt, ist m. E. normal. Wenn Herr X. ins Heim kommt und durch die Kosten sein Vermögen gemindert wird, so kann bzw. wird er nicht monatlich sein Testament ändern von „mein Enkel A. erbt 5000 Euro“ in „…erbt 4500,-- Euro“.
Besser sind da Formulierungen wie „Mein Enkel erbt 1/3 meines Vermögens“.
Was ich damit sagen will ist, dass Formulierungen wie „X erbt 10.000,-- Euro“ spätestens dann witzlos sind, wenn das Geld aus irgendwelchen Gründen einfach nicht mehr zur Verteilung da ist.
Andererseits denke ich, dass jeder in einem grossen Rahmen sein Geld zu Lebzeiten verteilen kann, wie er will. Das ist seine freie Entscheidung. Ein Anspruch auf einen entsprechenden Pflichtteil vermag ich nicht zu sehen.
Als Beispiel: Eltern bauen für eines von drei Kindern das Haus um/an. Kommt dann jemand auf den Gedanken „Der Umbau hat 50.000 DM gekostet, die erbenden anderen Kinder müssen hierfür den Pflichtteil erhalten“ ?
Entscheidend ist doch der Wille des Erblassers (Mein letzter WILLE), sofern dieser sich realisieren lässt.
Ausserdem müsste das Erbe ja sehr hoch sein, damit bei mehreren Erben der Pflichtteil eine nennenswerte Summe ausmacht. Aber das beurteilt jeder selbst.
Ansonsten sollte jeder die Weisheit beherzigen: Besser mit warmer als mit kalter Hand geben.
Gruss
Andreas