Schenkung vs. Erbschaft

Hallo Experten!

Ich habe einige Fragen zum Thema Steuerrecht, speziell zum Thema Schenkung und Erbschaft.

Ein Ehepaar besitzt einige bebaute und vermietete Grundstücke (1 Zweifamilienhaus, 1 Einfamilienhaus, 2 Wochenendhäuser, 1 selbstgenuztes Einfamilienhaus).

Sie wollen Ihrem Sohn nun Immobilien überschreiben um, im Erbfall einiges an Steuern zu sparen (Schenkung). Wie kann man das angehen, welche Freibeträge gibt es im Falle einer Schenkung / Erbschaft und werden diese Freibeträge gesondert gesehen?

Welche anderen Alternativen gäbe es um Immobilien zu Lebzeiten zu übertragen und um Steuern zu sparen?

Habe mich vielleicht etwas „komisch“ ausgedrückt, aber ich weiß nicht so recht wie ich es sonst beschreiben soll.

Vielen Dank an Euch!

betadex

Hallo betadex,

eines vorweg:
Solche Probleme sollten unbedingt mit einem Stererberater und einem Fachanwalt beraten werden. Das Geld ist seeeehr gut angelegt und es ist für den Familienfrieden sehr fördernd!

Nur einige Kleinigkeiten.
Es stimmt, Schnkungen können die ‚Erblast‘ senken.
Alle 10 Jahre können Eltern (und auch andere Menschen) anderen etwas schenken, ohne das Steuern anfallen. Dies setzt voraus, das bestimmte Grenzen nicht überschritten werden.

Tritt innerhalb dieser 10 Jahre der Erbfall ein, sind die Freibeträge allerdings ausgeschöpft.

Aber wie gesagt, Details immer von Fachleuten beantworten lassen.

Gandalf

Nur einige Kleinigkeiten.
Es stimmt, Schnkungen können die ‚Erblast‘ senken.
Alle 10 Jahre können Eltern (und auch andere Menschen) anderen
etwas schenken, ohne das Steuern anfallen. Dies setzt voraus,
das bestimmte Grenzen nicht überschritten werden.

Hallo Gandalf,

erst einmal vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!

Weißt Du um welche Grenze es sich dabei handelt? Wieviel können Eltern ihrem Kind innerhalb von 10 Jahren schenken ohne das Steuern anfallen?

Gruß,

betadex

Hi betadex,

Weißt Du um welche Grenze es sich dabei handelt? Wieviel
können Eltern ihrem Kind innerhalb von 10 Jahren schenken ohne
das Steuern anfallen?

stöber mal hier rum

http://www.steuerlexikon-online.de/Schenkung.html

http://www.finanztip.de/d/steuerrecht/Schenkung.htm

http://www.google.de/search?hl=de&ie=ISO-8859-1&q=fr…

oder warte auf die Tips er richtigen Experten.

Gandalf

Hallo Experten!

Ich habe einige Fragen zum Thema Steuerrecht, speziell zum
Thema Schenkung und Erbschaft.

Ein Ehepaar besitzt einige bebaute und vermietete Grundstücke
(1 Zweifamilienhaus, 1 Einfamilienhaus, 2 Wochenendhäuser, 1
selbstgenuztes Einfamilienhaus).

Sie wollen Ihrem Sohn nun Immobilien überschreiben um, im
Erbfall einiges an Steuern zu sparen (Schenkung). Wie kann man
das angehen, welche Freibeträge gibt es im Falle einer
Schenkung / Erbschaft und werden diese Freibeträge gesondert
gesehen?

Hallo,

wie schon gesagt, sollte das ohne die Hilfe eines Steuerberaters der die persönliche Situation kennt, nicht angegangen werden.

In Kurzform:
Es gibt den persönlichen Freibetrag - bei Kindern beträgt dieser 205.000 €, pro Schenker bzw. Erblasser.

Alle Erwerbe (d.h. Schenkungen und Erbschaften) von einer Person innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet.

Für obigen Fall heisst das, dass dem Sohn alle 10 Jahre jeder Elternteil ein Vermögen mit ErbSt-Wert von jeweils 205.000 € zukommen lassen kann, ohne dass Steuer anfällt.

Mit dem Steuerberater sollte man dann noch über Nießbrauchsvorbehalt und dauernde Last sprechen.

Grüße
Chris

Hi,

schau mal da
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

und unbedingt zum Steuerberater zur Beratung…

Ist die Regelung der gesamten Vermögensübergabe geplant, sollte man auch noch einen Fachanwalt für Erbschaftssteuer einschalten. (Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer sind die gleichen Steuern, einziger Unterschied, ob einer schon verstorben ist oder nicht).
s.a.
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Viele Grüße
Cirwalda