Schenkung Widerruf

Hallo!

Ein Freund wohnt in der Wohnung seiner Tochter. Er hat einen ordentlichen Mietvertrag aus dem hervorgeht, dass er die Mietvorauszahlung (80.000,-- €) abwohnt. diese Summer reicht bis 2016. Für diese Summe hat er allerdings eine Schenkungsurkunde (nicht notariell) ausgestellt, das wurde von dem Schwiegersohn so verlangt, damit er keine Steuern dafür zahlen musste.

Kann diese Schenkung widerrufen werden?

Danke im Voraus und LG

Hallo,

hast Du http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung schon mal durchgelesen?

Da steht eigentlich alles zum Thema.

Viele Grüße
Lumpi

Vielen Dank, habe ich gemacht. Steht aber nicht das drin,was ich wissen will. Gruss Verena

Hat der "beschenkte denn eine gültige Kopie der Schenkurkunde?
Ansonst wird wohl im Zweifelsfall der Mietvertrag gültig werden.
Und demnach hat er ja eine Mietvorauszahlung geleistet die, wenn vorzeitig gekündigt, ggf nebst Zinsen bei Verzug Rückzahlungspflichtig werden könnte.

PPN