Hallo,
die Sache hat zwei Seiten. Einerseits ist es natürlich so, dass Immobilienpreise immer Verhandlungssache sind, also niemand gezwungen werden kann zu einem bestimmten Preis zu verkaufen. D.h. wenn du dich bei dem Abzug querstellst, hat dein Bruder bei dieser Konstellation schlechte Karten. Andererseits ist rein objektiv und unabhängig von einem tatsächlichen Verkauf ein solcher Abzug in jedem Fall gerechtfertigt und wird üblicherweise nach Sterbetafel berechnet. D.h. wenn die Parteien sich auf den üblichen Weg einigen (öffentlich bestellter Gutachter stellt Verkehrswert und Wert des Wohnrechtes fest, und die Parteien haben zuvor vereinbart diese Werte anzuerkennen), dann wird es den entsprechenden Abzug geben.
Alles andere ist eine massive Gefahr für den Familienfrieden, und man sollte sich gut überlegen diesen aufs Spiel zu setzen. Hinzu kommt noch, dass es einem schon ein wenig Geld wert sein sollte, wenn man nicht selbst ggf. auch später Pflegeleistungen für Mutter übernehmen muss, diese andererseits aber perfekt im eigenen Haus und mit Familienanschluss betreut ist. Dies ist mit Geld nicht aufzuwiegen.
Ein weiterer Aspekt ist zudem die Frage nach alternativen Konstellationen, die für dich noch deutlich ungünstiger sein könnten. Ich hatte einen ähnlichen Fall neulich in der Kanzlei:
Nach dem Gutachten (durch öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, also wasserdicht) wurde von Geschwistern am Wert herumgemäkelt und wurden Aussagen gemacht, dass ja niemand gezwungen sei, seinen Anteil zum Gutachterwert zu verkaufen. Mutter ist zwar zunehmend dement aber nicht blöd und sah ihre Felle für den von Tochter und Schwiegersohn betreuten Lebensabend im eigenen Haus bedroht und bließ die ganze Sache ab, nachdem die anfingen sich alternativ Häuser in der Nachbarschaft anzusehen (familiäre Verbundenheit hin oder her, man wollten verständlicherweise für das „Privileg“ der Pflege im gemeinsamen Haus nicht auch noch draufzahlen müssen). Die Beteiligten wollten dann von mir Alternativen, und es fiel mir nicht schwer, diese zu finden. Das Ende vom Lied war eine Teilung des Hauses mit Verkauf der einen Hälfte an Tochter und Schwiegersohn zu einem Preis, der nur die drei etwas angeht. Die lieben Geschwister haben bis heute keinen Cent vom Erlös gesehen und durch geschickte Wahl des Kaufpreises und der Finanzierung (teilweise durch privates Darlehen der Verkäuferin auf Leibrentenbasis bis mit Restschulderlass beim Tode) wird es auch keinen Erbersatzanspruch aus dem Kaufpreis geben. Zudem hat die liebe Tochter das volle Erbrecht behalten, d.h. vom Rest des Hauses und vom ggf. noch aus dem Kaufpreis für die erste Haushälfte vorhandenen Guthaben, etc. wird sie auch noch mal ein Drittel erben, ohne dass ihr der günstige Erwerb der ersten Haushälfte auf die Butterseite fallen wird.
OK, der Familienfriede dort ist jetzt auch etwas angespannt und wird im Erbfall noch mal zusätzlich leiden (die erbrechtliche Bedeutung haben die Geschwister noch gar nicht erkannt), aber wichtig war zunächst einmal die Pflege der Mandantin und einen vertretbaren Kaufpreis und eine einfache und sichere Konstellation für Tochter und Schwiegersohn zu finden, dies hat auf jeden Fall geklappt, und wenn die Geschwister dabei leer aus gehen, Pech gehabt. Hätten sie der erbrechtlichen Lösung mit einem vollkommen korrekt berechneten Preis zugestimmt, wären sie heute um einige zug TEUR reicher.
Gruß vom Wiz
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