Schenkung/Wohnrecht

Hallo,
unsere Mutter möchte meinem Bruder und mir ihr Haus schenken.
Mein Bruder möchte das Haus gerne ganz haben und mich auszahlen.
Meine Mutter möchte ein lebenslanges Wohnrecht im Haus haben.

Soweit ist auch alles geklärt(Restschuld auf dem Haus übernehme ich zur Hälfte,Wohnrecht usw.), jetzt meinte mein Bruder allerdings das ich einen finanziellen Abzug in Kauf nehmen müßte, weil ja unsere Mutter im Haus wohne und er ja nicht das ganze Haus nutzen könnte.
Ist das zutreffend und vielleicht gesetzlich geregelt oder wäre das eine private Absprache zwischen meinem Bruder und mir ?

Vielen Dank im voraus

Gruß Frank

Hallo,

die Sache hat zwei Seiten. Einerseits ist es natürlich so, dass Immobilienpreise immer Verhandlungssache sind, also niemand gezwungen werden kann zu einem bestimmten Preis zu verkaufen. D.h. wenn du dich bei dem Abzug querstellst, hat dein Bruder bei dieser Konstellation schlechte Karten. Andererseits ist rein objektiv und unabhängig von einem tatsächlichen Verkauf ein solcher Abzug in jedem Fall gerechtfertigt und wird üblicherweise nach Sterbetafel berechnet. D.h. wenn die Parteien sich auf den üblichen Weg einigen (öffentlich bestellter Gutachter stellt Verkehrswert und Wert des Wohnrechtes fest, und die Parteien haben zuvor vereinbart diese Werte anzuerkennen), dann wird es den entsprechenden Abzug geben.

Alles andere ist eine massive Gefahr für den Familienfrieden, und man sollte sich gut überlegen diesen aufs Spiel zu setzen. Hinzu kommt noch, dass es einem schon ein wenig Geld wert sein sollte, wenn man nicht selbst ggf. auch später Pflegeleistungen für Mutter übernehmen muss, diese andererseits aber perfekt im eigenen Haus und mit Familienanschluss betreut ist. Dies ist mit Geld nicht aufzuwiegen.

Ein weiterer Aspekt ist zudem die Frage nach alternativen Konstellationen, die für dich noch deutlich ungünstiger sein könnten. Ich hatte einen ähnlichen Fall neulich in der Kanzlei:

Nach dem Gutachten (durch öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, also wasserdicht) wurde von Geschwistern am Wert herumgemäkelt und wurden Aussagen gemacht, dass ja niemand gezwungen sei, seinen Anteil zum Gutachterwert zu verkaufen. Mutter ist zwar zunehmend dement aber nicht blöd und sah ihre Felle für den von Tochter und Schwiegersohn betreuten Lebensabend im eigenen Haus bedroht und bließ die ganze Sache ab, nachdem die anfingen sich alternativ Häuser in der Nachbarschaft anzusehen (familiäre Verbundenheit hin oder her, man wollten verständlicherweise für das „Privileg“ der Pflege im gemeinsamen Haus nicht auch noch draufzahlen müssen). Die Beteiligten wollten dann von mir Alternativen, und es fiel mir nicht schwer, diese zu finden. Das Ende vom Lied war eine Teilung des Hauses mit Verkauf der einen Hälfte an Tochter und Schwiegersohn zu einem Preis, der nur die drei etwas angeht. Die lieben Geschwister haben bis heute keinen Cent vom Erlös gesehen und durch geschickte Wahl des Kaufpreises und der Finanzierung (teilweise durch privates Darlehen der Verkäuferin auf Leibrentenbasis bis mit Restschulderlass beim Tode) wird es auch keinen Erbersatzanspruch aus dem Kaufpreis geben. Zudem hat die liebe Tochter das volle Erbrecht behalten, d.h. vom Rest des Hauses und vom ggf. noch aus dem Kaufpreis für die erste Haushälfte vorhandenen Guthaben, etc. wird sie auch noch mal ein Drittel erben, ohne dass ihr der günstige Erwerb der ersten Haushälfte auf die Butterseite fallen wird.

OK, der Familienfriede dort ist jetzt auch etwas angespannt und wird im Erbfall noch mal zusätzlich leiden (die erbrechtliche Bedeutung haben die Geschwister noch gar nicht erkannt), aber wichtig war zunächst einmal die Pflege der Mandantin und einen vertretbaren Kaufpreis und eine einfache und sichere Konstellation für Tochter und Schwiegersohn zu finden, dies hat auf jeden Fall geklappt, und wenn die Geschwister dabei leer aus gehen, Pech gehabt. Hätten sie der erbrechtlichen Lösung mit einem vollkommen korrekt berechneten Preis zugestimmt, wären sie heute um einige zug TEUR reicher.

Gruß vom Wiz

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Danke für die schnelle Antwort,

allerdings hat meine Mutter keine Pflegeleistung mit der Schenkung verknüpft (sie sagte wörtlich sie wolle keinem zur Last fallen wobei meine Frau und ich im pflegefall doch einspringen werden).

Gruß Frank

Alles andere ist eine massive Gefahr für den Familienfrieden,
und man sollte sich gut überlegen diesen aufs Spiel zu setzen.
Hinzu kommt noch, dass es einem schon ein wenig Geld wert sein
sollte, wenn man nicht selbst ggf. auch später
Pflegeleistungen für Mutter übernehmen muss, diese
andererseits aber perfekt im eigenen Haus und mit
Familienanschluss betreut ist. Dies ist mit Geld nicht
aufzuwiegen.

allerdings hat meine Mutter keine Pflegeleistung mit der
Schenkung verknüpft (sie sagte wörtlich sie wolle keinem zur
Last fallen wobei meine Frau und ich im pflegefall doch
einspringen werden).

Ob verknüpft oder nicht, Eltern haben die dumme Angewohnheit älter zu werden, und ältere Menschen werden auch gar nicht so selten krank/pflegebedürftig. Die Chance aus einem aktiven selbstbestimmten Leben von jetzt auf gleich, Knall auf Fall tot umzufallen sinkt mit jedem Tag. Dabei sind die Ausformungen höchst unterschiedlich. Allen gemeinsam ist aber, dass bei Familie im Haus niemand in diesem üblicherweise schleichenden Prozess den Absprung zum Stichtag schafft, und die mit im Haus lebende jüngere Generation dann mehr und mehr in eine Pflegesituation kommt.

Natürlich ist es kein Akt die Supermarkteinkäufe zu erweitern. Aber schon wenn die eigene Mobilität keine unbegleiteten Arztbesuche mehr ermöglicht, oder das Verständnis für den neuen Fernseher oder Behördenschreiben nicht mehr reicht, wird aus dem normalen Zusammenleben in einem Zweiparteienhaus eine besondere, typische Familienpflegesituation. Eh man sich versieht übernimmt man auch noch das Kochen, dann soll Mutter natürlich nicht alleine essen und ist zu den Mahlzeiten dabei (und geht natürlich nicht gleich wieder nach dem letzten Bissen) und dies stellt für die Betroffenen Angehörigen dann zunehmend eine deutliche Einschränkung der persönlichen Freiheit dar, auch wenn sie gerne bereit sind diese hinzunehmen. D.h. rein faktisch bringen alle Beteuerungen und fehlende Pflegevereinbarungen nichts, außer im glücklichen Fall eines Ablebens aus einem aktiven selbstbestimmten Leben, sind die im Haus lebenden Angehörigen immer diejenigen, die die überwiegende Pflege und Betreuung übernehmen werden. Und daher sollte man noch über die Anrechnung des Wertes des Wohnrechts hinaus als hiervon befreiter Angehöriger besser Gott danken und beim Auszahlungsbetrag alle Augen zu drücken. Der Immobilenwert steht üblicherweise in keiner Relation zur zu erwartenden pflegerischen Leistung.

Gruß vom Wiz

Erstmal Danke für die schnelle Info

Gruß Frank