Hallo, folgende Frage zum neuem Erschaftssteuerrecht:
Wenn eine Mutter ihrem Sohn eine Wohnung überschreibt/ schenkt, in der dieser auf jeden Fall die geforderten 10 Jahre selbst wohnen möchte, ist soweit ich das richtig verstehe, diese Schenkung doch Steuerfrei nach dem neuem Recht so weit die Wohnung nicht größer als 200 m² ist. Was ist aber wenn die Wohnung nun z. B. 234 m² hat. Gillt in jedem Falle immer erst der Freibetrag für Kinder von 400000,- Euro (Denn die Immobilie ist deutlich weniger Wert da recht alt und länger nicht modernisiert) oder gillt der Freibetrag nur für Kapitalvermögen und bei dieser Immobilienschenkung schlägt das Finanzamt zu?