Schenkung Wohnung nach neuer Erbschaftssteuer

Hallo, folgende Frage zum neuem Erschaftssteuerrecht:

Wenn eine Mutter ihrem Sohn eine Wohnung überschreibt/ schenkt, in der dieser auf jeden Fall die geforderten 10 Jahre selbst wohnen möchte, ist soweit ich das richtig verstehe, diese Schenkung doch Steuerfrei nach dem neuem Recht so weit die Wohnung nicht größer als 200 m² ist. Was ist aber wenn die Wohnung nun z. B. 234 m² hat. Gillt in jedem Falle immer erst der Freibetrag für Kinder von 400000,- Euro (Denn die Immobilie ist deutlich weniger Wert da recht alt und länger nicht modernisiert) oder gillt der Freibetrag nur für Kapitalvermögen und bei dieser Immobilienschenkung schlägt das Finanzamt zu?

Zeig mir das Gesetz und ich kann Dir die Frage vielleicht beantworten. Oh, es gibt ja noch gar kein Gesetz *grins*

Das wurde von der großen Koalition vereinbart, es ist noch nicht durch den Bundestag und den Bundesrat. Also Geduld.

Hallo!

Das von dir erwähnte ist ein Gesetzesentwurf bzw. Vorschlag und nicht das neue Erbschaftsteuerrecht. Noch gilt das alte Recht und zwar bis zum 31.12.2008 24 Uhr.

Und bis dahin kann sich ein Gesetzesentwurf bzw. Vorschläge noch zig-mal ändern.

Wie Stefan schon erwähnte: Abwarten und Tee trinken

Viele Grüße
e