Hallo,
ich untertreibe absichtlich mit den Geldbeträgen.
Eltern gestorben, 3 Söhne hinterlassen. Sohn 1 kaufte vor 5 Jahren mit finanzieller Unterstützung der Eltern (8000€ beigesteuert) ein Haus, in dem alle einzogen (Sohn und Ehefrau sind Eigentümer, Eltern sind keine Eigentümer, genießen aber lebenslanges mietfreies Wohnrecht). Eltern sagten zu Lebzeiten, sie möchten dass das restliche Vermögen nach dem Tod der Fairness halber nur unter den Söhnen 2 und 3 aufgeteilt wird, weil Sohn A ja zu Lebzeiten beim Hauskauf unterstützt wurde. Es sind nun 10000€ Vermögen übrig nach kürzlichen Tod. Kann es sein, dass Sohn A wegen der Unterstützung beim Hauskauf vor 5 Jahren nun Geld an seine Geschwister zahlen muss?
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Hallo!
Wenn man den geringen Zuschuss (8.000 € Zuschuss für ein Haus ?) nicht als Abgeltung des Wohnrechtes ansieht und nicht als „Schenkung“. Es gab ja einen Gegenwert. Ich sehe das nicht anrechenbar auf Erbteile.
Ist denn im Testament was geregelt. Oder will man dem Wusch, nur B und C sollen den Rest erhalten beachten?
Ja ? Dann sehe ich keinen Anspruch den A erfüllen müsste.
Und selbst wenn es Schenkung wäre und grundsätzlich ausgleichspflichtig, dann müsste man ja die 5 Jahre werten, wo in jedem Jahr ( hier wohl 4 Jahre ansetzbar) 10 % der Geldsumme abschmilzt. Es wären also von den 8.000 € nur noch 4.800 € anrechenbar.
MfG
duck313
Über- oder untertrieben? Fragt sich ramses90
untertrieben - 8000 € als Unterstützung für einen Hauskauf mit lebenslangem Wohnrecht ist dann doch etwas wenig
Eine 0 anhängen wäre wohl realistisch.
Krümel
Die Frage ist so nicht beantwortbar. Gibt es ein Testament? Was sagt das aus? Mündliche Äußerungen wie „Eltern sagten zu Lebzeiten“ sind kein Testament. Das muss entsprechenden formalen Voraussetzungen entsprechen. Ansonsten gilt gesetzliche Erbfolge.
Ist eine Anrechnung der Geldzuwendung auf künftige Erb- und Pflichtteilsansprüche damals irgendwie fixiert worden?
Weiterhin gibt es hier ja nicht nur einen, sondern offenbar zwei Erbfälle, d.h. es sterben nicht „die Eltern“, sondern zuerst der eine, dann der andere Ehegatte. D.h. das sind zwei getrennt zu betrachtende Erbfälle.
Soweit die Frage auf einen Ersatz aufgrund früherer Schenkung abzielt, würden wir uns im Pflichtteilsrecht bewegen (Pflichtteilsergänzungsanspruch). Ein Pflichtteil müsste aber von einem/mehreren anderen Erben erst einmal geltend gemacht werden. Im Gegensatz zum Erbe fällt das Pflichtteil nicht automatisch an.
Da man nicht weiß, wie hoch der Zuschuss im Verhältnis zum Wert war kann man auch nicht einfach behaupten dass es keine Schenkung war.
Wir wissen ebensowenig, was das für eine ‚finanzielle Unterstützung‘ war, wie groß das Gesamtermögen war, ob es ein Testament gab, wer wann gestorben ist, wer wem wann was vererbt hat, was das …
Deine Aussagen sind nicht mal begründete Vermutungen, sie gehen schlicht in den blauen Dunst. Findest Du das wirklich hilfreich?
Ich habe mit den genannten Zahlen argumentiert, mit welchen denn sonst.
und es gibt kein Testament.
Da diese Zahlen aber nunmal wichtig sind (neben einem Haufen weiterer Einzelheiten), kann man ganz einfach keine sinnvolle Antwort geben. Und ein Hinweis auf genau das hätte Deine Antwort sein müssen.
Ob es ein Testament gab oder nicht steht übrigens nirgends. Auch das ist nur eine Vermutung Deinerseits. Und wie kommt eigentlich der erwähnte ‚Pflichtteil‘ ins Spiel?