Hallo meine Lieben,
ein Fall in der Bekanntschaft, der Fragen aufwirft:
ein Freund (verwitwet) des Bekannten verschenkt vor ein paar Jahren noch zu Lebzeiten einen Geldbetrag an ihn, der weder Pflichtteilsberechtigter noch gesetzlicher Erbe ist. Diese gibt es auch nicht, da das Ehepaar insgesamt keine Kinder oder andere noch lebende Verwandte hatte.
Also der Witwer schenkt zu seinen Lebzeiten Geld an seinen Freund; Pflichtteil oder gesetzliche Erben gibt es nicht, aber ein Testament, das nach dem Berliner Testament der Eheleute vom Witwer geändert wurde und das das restliche Vermögen nach seinem Tod (vor gut 4 Jahren) an nicht verwandte weitere Bekannte aus der Vergangenheit nach Bestimmung des Testaten verteilt. Dem Testament wurde entsprochen.
Die Frage, können die testamentarisch bedachten Nichtverwandten die Schenkung an den Dritten aus der Vergangenheit (möglicherweise vor ca. 6 Jahren) als Erbe zurückfordern?
Dankeschön für Antwort
Sylvia,
ich habe gegoogelt wie wild, finde aber einen solchen Fall nicht.