Schenkung zu Lebzeiten

Hallo meine Lieben,

ein Fall in der Bekanntschaft, der Fragen aufwirft:

ein Freund (verwitwet) des Bekannten verschenkt vor ein paar Jahren noch zu Lebzeiten einen Geldbetrag an ihn, der weder Pflichtteilsberechtigter noch gesetzlicher Erbe ist. Diese gibt es auch nicht, da das Ehepaar insgesamt keine Kinder oder andere noch lebende Verwandte hatte.
Also der Witwer schenkt zu seinen Lebzeiten Geld an seinen Freund; Pflichtteil oder gesetzliche Erben gibt es nicht, aber ein Testament, das nach dem Berliner Testament der Eheleute vom Witwer geändert wurde und das das restliche Vermögen nach seinem Tod (vor gut 4 Jahren) an nicht verwandte weitere Bekannte aus der Vergangenheit nach Bestimmung des Testaten verteilt. Dem Testament wurde entsprochen.
Die Frage, können die testamentarisch bedachten Nichtverwandten die Schenkung an den Dritten aus der Vergangenheit (möglicherweise vor ca. 6 Jahren) als Erbe zurückfordern?
Dankeschön für Antwort
Sylvia,
ich habe gegoogelt wie wild, finde aber einen solchen Fall nicht.

20€ oder 20Millionen Euro?
Gruß
anf

was spielt das für eine Rolle?

Ich weiß es nicht, kommt es darauf an?

Ich glaube, dass eine Rückforderung einer Schenkung nur für den sogenannten „Pflichtteil“ möglich ist, der sich ja aber auf die gesetzlichen Erben bezieht, welche hier nicht vorhanden sind.

Beatrix

Du wirst mir sicher zustimmen, dass es ein Unterschied ist, ob ich jemandem 100€ zum Geburtstag schenke oder mal Geld für ein Eis vorstrecke oder im Hinblick auf mein absehbares Ableben 10000€ an einen Nichtverwandten gebe.

Es spielt eine GROSSE Rolle.

Anyway: lies mal http://haunhorst-schmidt.de/erben-aufgepasst-wirksamkeit-von-schenkungen-des-erblassers-2/
Gruß
anf

Nein, Du magst hier an Pflichtteilsergänzungsansprüche denken. Aber die hier eingesetzten Erben sind ja gerade nicht pflichtteilsberechtigt. Insoweit können sie auch keine Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen.

Der Erblasser ist zudem auch trotz eines Ehegatten-Testaments grundsätzlich frei mit seinem eigenen und dem vom vorverstorbenen Ehegatten ererbten Vermögen zu Lebzeiten zu machen, was er will. Eine Ausnahme wäre da zu sehen, wo der überlebende Ehegatte nur nicht befreiter Vorerbe einer Immobilie geworden ist. Denn selbst das Thema Pflichtteil/Pflichtteilergänzungsanspruch trifft den Erblasser ja nicht selbst.

Das wäre ja richtig dreist, dass auch nur anzudenken, es wäre möglich.
Nichtverwandte sollen froh sein, jemand vermacht ihnen etwas. Sie haben natürlich überhaupt keine Ansprüche was der Erblasser zu Lebzeiten mit seinem Vermögen gemacht hat.
Sie bekommen das was am Ende übrig war.

So denke ich mir das auch…

Die Schenkung fand einige Jahre vor dem Ableben statt. Die Höhe ist mir nicht bekannt.

Stimmt. Die Erben sind lediglich testamentarisch bestimmt. Es gibt keinen Pflichtteil oder gesetzliche Erben.

Ach das habe ich fast vergessen. Muss der zu Lebzeiten Beschenkte (also vor ca. 6 Jahren, ca. 3 Jahre vor dem Tod des Schenkenden) Schenkungssteuer bezahlen?
Das ist aber wahrscheinlich meine letzte Frage :slight_smile:

Vielleicht.


Gruß
anf

Liebe Antworter;

ich glaube, meine Fragen sind erledigt.
Ich Danke Euch für Euer Interesse und wünsche noch einen schönen Abend!

LG Sylvia