Schenkung, Zugewinngemeinschaft

Liebe/-r Experte/-in,

mein Mann erhält 50.000 EURO als Schenkung, um ein Grundstück zu erwerben. Wir werden ein Einfamilienhaus bauen. Im Grundbuch werden wir beide eingetragen sein. Mein Schwiegervater möchte, dass ich im Falle einer Scheidung „nicht an sein Geld komme“. Reicht es, einen Vertrag dahingehend aufzusetzen: Schenkung ist nur für meinen Mann oder müssen wir das Ganze notariell beurkunden lassen.
Fällt bei 50.000 EURO Schenkungssteuer an?

Vielen Dank im Voraus
Nadine

Hallo,

Schenkungssteuer fällt nicht an, da hat der Sohn einen Freibetrag von 400.000^.

Wegen der Sicherung der Schenkung müsst Ihr nicht zum Notar. Schenkungen werden aus dem Zugewinn herausgerechnet. Solange aber noch kein Zugewinn gemacht wurde, d.h. im schlimmsten Fall eine Trennung unmittelbar nachdem das Haus fertig wurde,hast Du durch die Eintragung 1/2 + 1/2 25.000 Euro „zuviel“.
Ich würde (und mache das bei meinen eigenen Kindern genau so!)einen privatschriftlichen Vertrag machen wie folgt: Herr XYZ hat von seinem Vater 50.000 Euro zum Bau des Hauses erhalten. Da dieses auf je 1/2 + 1/2 eingtrragen wurde, sind 25.000 Euro als Kredit an Frau Nadine anzusehen. Dieser Kredit ist zinslos und fällig im Falles einer Trennung/ Scheidung.

Viel Glück!
Ingeborg

Hallo Nadine,
eine Schenkung während der Ehezeit von einem Dritten an einen Ehegatten erhöht das Anfangsvermögen des betreffenden Ehegatten. Damit ist der Wert der Schenkung vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen. Daher kommst Du als Ehefrau nicht an das Geld Deines Schwiegervaters.
Allerdings solltet Ihr die Schenkung schriftlich durch einen Schenkungsvertrag zwischen Deinem Ehemann und seinem Vater festhalten. Damit kann Dein Ehemann jederzeit belegen, dass er allein der Empfänger der Schenkung ist.
Schenkungssteuer fällt im Verhältnis Vater - Sohn bei einem Betrag von 50.000,00 EUR nicht an, da der Freibetrag insoweit höher ist.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Sehr geehrte Nadine,
nach meinem Wissensstand müssen alle Dinge die somit
unter den Zugewinn fallen notariell beurkundet werden, da sie sonst keine Gültigkeit haben. Ob der Betrag versteuert werden muß kann ich nicht sagen, das müßte aber Ihr zuständiges Finanzamt wissen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen

hier muss ich passen mknoll68