Schenkung zum Hausbau

Jemand möchte seiner Schwester z.B. 50000 € zum Hausbau schenken. Einfach so - das gibt es noch.

Gibt es hierzu rechtliche Vorschriften bzw Einschränkungen? Fällt da Schenkungssteuer an oder ist das so, als ob man jmd zum Essen oder in den Urlaub einlädt. Der Schenker kann sein Geld ja auch anders verjubeln und ist niemand Rechenschaft schuldig, wo es verbleiben ist.

Lt. dieser Seite ist der steuerfreie Betrag bei Geschwistern 20.000 Euro:
http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-25974/erbsc…

Gruß
Christa

Hallo!

Da wird Schenkungssteuer(gleichbedeutend wie Erbschaftsteuer) bei der Beschenkten anfallen.

20.000 € Freibetrag( Geschwister…), 30.000 € müssen in St.Kl. II zu 15 % versteuert werden.
Also 4.500 € Steuer wäre fällig.

Die würde ich gerne zahlen.

Vergleich mit erlaubtem und steuerlich unbedenklichem Verjubeln trifft ja nicht zu. Verjubeln = man hat eine Gegenleistung erhalten und sei sie noch so überteuert, wenn man in einer Neppbar die „Damen“ mit sogenanntem Champagner bewirtet hatte.

Und natürlich darf man steuerlich unbedenklich seine Schwester zum Essen oder auch in den Urlaub einladen. Nur die Höhe des Geschenks macht es aus.

MfG
duck313