Schenkung zurück fordern wegen Verkauf

Hallo,
Und zwar habe ich folgendes Problem.

Anfang dieses Jahres sind wir umgezogen in eine Wort wörtliche Bruchbude im EG! Die 2 oberen Stöcke sind renoviert!
Das hast gehört einer Kollegin von mir die das Haus vor ca 3-4 Jahren von ihrer Mutter geschenkt bekommen hat!

Es wurde ausgemacht das der Garten hinterm Haus dazu gehört, für das Haus Zahlen wir momentan 600€ kalt.

Jetzt haben wir angemacht nach dem Mietvertrag das wir das Haus kaufen alles renovieren usw.

Nach der Renovierung bzw der 1 Monat nach dem wir schon fest drin wohnen, kam raus das das Haus KEIN Grundstück hat und vermutlich nicht einmal verkauft werden kann!

Ihre Mutter ist unsere Nachbarin und Hat schon gemeint hätte sie gewusst das ihre Tochter auszieht und verkaufen will klagt sie das Haus wieder zurück!

Nun meine frage.
Renovierungskosten haben alle wir übernommen was mir auch klar ist das wir das nicht wieder bekommen!
Hat jemand ne Ahnung wie das mit ner schenkung läuft?
Und kann sie unter falschen Tatsachen ein Haus weiterverkaufen?

Danke für eure Hilfe
Und bitte nur ernstgemeinte Antworten und keine dummen Sprüche

keine Ahnung.
Bitte frage jemanden der das als sein Expertengebiet angegeben hat.

Hallo, es tut mir leid, dass kann ich nicht beantworten…

Da kann ich dir leider nicht helfen, davon habe ich keine Ahnung, drück dir aber die Daumen.

Da kann nur ein Anwalt helfen, weil es auf den genauen Inhalt und Wortwahl bei den Schenkungen ankommt. Aus der Ferne kann ich keinen besseren Rat geben.

Günter

Kann leider nicht helfen.

moin moin,

für die korrekte Beantwortung Deiner Frage benötige ich genauere Informationen.
Wie genau ist das mit der Schenkung gelaufen?
Gibt es einen Notarvertrag, Schenkungsurkunden oder Ähnliches?
Was steht im Grundbuch?
Spekulation:
Falls die Schenkung notariell beurkundet ist, und das Haus, oder das Haus incl. Grundstück im Grundbuch dem Beschenkten ohne besondere Zusätze zugeordnet bzw. eingetragen ist, kann nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer verkaufen - niemand sonst.
Gibt es keinerlei schriftliche Unterlagen über die Schenkung, kann der im Grundbuch eingetragene Eigentümer das Haus verkaufen ohne das er irgendwelche Tatsachen vorgeben muss.

Viel Glück.

VG

WH

Hallo

Bei so einer Sache, am besten zum Anwalt oder Mieterschutzbund
Mfg

Hallo,
dies ist ein sehr heikles Thema und man sollte meinen alles was man schriftlich bestitz sollte so gültig sein aber dem ist nicht immer so! Du solltest schnellstens einen Fach-RA konsultieren um nicht all zu viel Geld einzubüßen.
Hier ist nicht gleich Recht auch recht haben.
Ich wünsche euch viel Erfolg!
MfG
Anubis57

Hallo,
das sind so viele Fragen, ich verstehe z.B. nicht wie ihr da drin wohnen konntet und nicht bemerkt habt, dass da kein Garten mit dabei ist, den ihr ja mit gemietet habt. Oder ist der durch einen Zaun vom Haus getrennt? Habt ihr den Schenkungsvertrag gesehen? Es gibt evtl gewisse Regeln zwischen Mutter und Tochter die Bestandteil der Schenkung sind, deswegen kann die Mutter vl. auch das Haus wieder zurückfordern. (Z.B. Pflegevertrag). Vl. könnt ihr in dem Haus wenigstens als Mieter wohnen bleiben, egal wer nun der kommende Besitzer sein wird. ABER ohne Rechtsanwalt kommt ihr da nicht raus oder Mieterschutzbund evt.
Viel Glück
Irene