Schenkung

Hallo und Hilfe!

Wenn mir jemand 50.000 Euro schenken will, wie hoch fällt bei einem einmaligen Betrag der Steuersatz aus?
Bis zu welchem Betrag kann man steuerfrei schenken, und gibt es irgendwo Tabellen, die ich bei verschiedenen Beträgen einsehen kann?
Wäre dann dementsprechend eine „Teilschenkung“ über Jahre verteilt sinnvoller?

Viele Fragen-ich hoffe, Ihr füllt meine Wissenslücken!

Spider#

Glückspilz :wink:
Hallo!

Zunächst kommt es darauf an, wer wem etwas schenkt, denn es gibt unterschiedliche Steuerklassen und Freibeträge:

Vermutlich werden die Eltern schenken, und zwar
vermutlich an einen der „Sprößlinge“.

In diesem Fall sind gemäß §15(1) I.2 ErbStG iVm. §16(1)Nr.2 ErbStG steuerfrei bis zu 205.000€ (innerhalb von 10 Jahren!)

Ciao!
Nemo

Schenkung - Nachfrage
Hallo,
und wieivel Steuern sind zu zahlen bei der Konstellation:
Eltern schenken einem Kind Sachwerte (Haus,Grundstueck), und Kind zahlt den Geschwistern ihre Anteile aus ?

Danmke fuer Antworten
Hans

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Hallo!

Das wird nun schon ziemlich spekulativ:

Wahrscheinlich liegt dann eine Schenkung unter Auflage vor.

Steuerpflichtig wäre eigentlich der Steuerwert des Grundstücks (sogenannter [günstigerer] Bedarfswert, nicht Marktwert!).

Dem Kind wird tatsächlich nur eine Bereicherung in Höhe des Unterschieds zwischen Marktwert Grundstück und Ausgleichszahlung zuteil.

Berechnung der steuerplfichtigen Schenkung (1):

Steuerwert des Grundstücks
= Bereicherung (s.o.) / Marktwert des Grundstücks

Darauf kommt wieder Steuerklasse I mit FB 205.000€ zum Tragen, Rest…
Steuersatz 7%
Steuersatz 11%
Steuersatz 15%

Bei den anderen Kindern muss m. E. die Auflagenzahlung des Beschenkten als Schenkung desjenigen beurteilt werden, der die Auflage ausgesprochen hat, wohl auch der Grundstücksschenker.
Demnach müsste auch jeweils Steuerklasse I mit o.g. Freibeträgen gelten.

Ciao!
Nemo

Hallo Hans,

kann man auch einfacher haben. Eltern schenken allen Kindern zu gleichen Teilen das Haus. Jetzt gilt für jedes Kind der Freibetrag. Ein Kind erwirbt von den anderen deren Anteile. Über entsprechende Vertragsgestaltung kann man ereichen, dass die anderen zum Verkauf verpflichtet sind. Aufpassen muss man aber bei der Vertragsgestaltung damit, dass möglichst keine doppelten Gebühren bei Notar und Ämtern anfallen. Ein Notar/Anwalt (zweiterer kommt bei Honorarvereinbarung u.U. günstiger) kann hier aber entsprechend helfen.

Gruß vom Wiz

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Hallo!

Dann müsste man allerding noch überprüfen, wie oft Grunderwerbsteuer anfällt, denn es wird jeder bürgerlich rechtliche Grunderwerb besteuert. Aus dem Stehgreif weiss ich nicht, ob dies auch für derartige Fälle des „Durchreichens“ gilt.

Ciao!
Nemo