Hallo Leute,
so weit ich weis, dürfen ja nur alle 10 Jahre Schenkungen vorgenommen werden.
Meine Frage: ist eine Schenkung von der höhe abhängig, um nur alle 10 Jahre gemacht zu werden, oder ist das egal. (Ich rede nicht von mal 20,-€ in die Hand)
Hallo Leute,
so weit ich weis, dürfen ja nur alle 10 Jahre Schenkungen vorgenommen werden.
Meine Frage: ist eine Schenkung von der höhe abhängig, um nur alle 10 Jahre gemacht zu werden, oder ist das egal. (Ich rede nicht von mal 20,-€ in die Hand)
Von „dürfen“ dürfte wohl keine Rede sein, denn niemandem sind Schenkungen zu jeder Zeit verwehrt. Sie könnten die im Schenkungssteuerrecht genannte Frist meinen. Mehr als eine Schenkung innerhalb der zehn Jahre an die selbe Person löst die Steuer aus, wenn der Freibetrag durch die Summe der Schenkungen überschritten wird. Dieser Freibetrag gilt für zehn Jahre bezüglich einer beschenkten Person.- Eine andere Zehn-Jahres-Frist gibt´s im Pflichtteilsrecht.
H.Gintemann
Hallo,
das heißt also, das ich einer person, immer wieder im Jahr größere Geldgeschenkungen machen kann, solange es die Steuerbefreiung nicht überschreitet?
M.Rodemann
Hallo Herr Gintemann,
ich frage deshalb, weil meine Mutter meiner Tochter in den letzten 9 Jahren immer wieder mal Schenkungen von Geld gemacht hat, aber seit Juni 3x in sehr hohen Mengen, damit zum Zeitpunkt ihres Todes (und der kam im Noverber) nur noch so viel da ist um die Beerdigung zu zahlen. (Mir und meinem Bruder bleiben 8.200,- € und sie hat zum schluß 40.000,- € bekommen) Alle Schenkungen zusammen überschreiten aber nicht den Steuerfreisatz. Ich bin mir da nicht so sicher, das dass recgtens ist.
Soviel ich weiß können Sie so viel und sooo oft Sie möchten schenken. Der beschenkte muß halt Steuern zahlen. Und falls der Schenkende zum Sozialfall wird (Harz 4 oder Pflegeheim) werden die Schenkungen 10 Jahre rückwirkend zurückverlangt. Wegen den Steuern gibt es Tabellen. Verwandschaftsgrad und so. Ich glaube an den Bruder ist bis 20000 steuerfrei und so weiter. Ich hoffe ich konnte helfen.
Hallo,
ja konntest du und ich danke für die Antwort.
M.Rodemann
Steuerfragen sind nicht mein Gebiet, wo ich mich auskenne. Die Freibeträge habe ich momentan nicht parat. Für jede Verwandtengruppe gibt es einen speziellen Freibetrag; z.B. für Kinder ein anderer wie für Nichten und Neffen.
H.G.