Schenkungen in Zugewinngemeinschaft

Guten Abend,

in einer Zugewinngemeinschaft zu leben bedeutet - so lange man dies tut - dass beide Vermögen zuerst einmal getrennt voneinander zu betrachten sind.

Ein neues Urteil des BFH widerspricht dem Grundsatz aber, indem es Schenkungssteuer von einer Frau verlangt deren Mann eine hohe Geldsumme auf ein Gemeinschaftskonto einbezahlt hat. Die Hälfte dieses Geldes wird nun als Schenkung an die Ehefrau angesehen.
Ist dies nicht entgegen des Prinzipes dass während eine Zugewinngemeinschaft exisitiert die Vermögen getrennt voneinander zu betrachten sind?

Was sind demnach überhaupt Schenkungen? Ich arbeite, meine Frau ist zu Hause und kümmert sich um die Kinder.
Sie verdient also kein Geld mehr, folglich muss Sie ja von meinem Geld leben.
Doch ist ja nicht jeder Cent den ich um das Überleben meiner Familie zu sichern ausgebe gleich eine Schenkung. Gibt es „Freibeträge“, dürfen bestimmte Summen nicht überschritten werden oder ist es egal wieviel mein Lebensunterhalt kostet, wie oft ich in Urlaub fliege oder ob ich meiner Frau zwei oder drei Autos kaufe? Da ich von meinem Gehalt ein Haus abbezahle, schenke ich Ihr deswegen die Hälfte?

Wie sieht es aus beim Kauf einer Immobilie. Ich arbeite im Ausland und versteuere kein Geld in Deutschland. Bin von meiner Frau getrennt veranlagt. Ich möchte eine Immobilie kaufen um diese zu vermieten. Um zu vermeiden dass mein Auslandseinkommen auf Einnahmen dieser Art aufgeschlagen wird und der Steuersatz deswegen immens hoch wäre läuft diese Immobilie über meine Frau.
Ich investiere ca. 20% der Kaufsumme, der Rest wird finanziert. Vertrag läuft auch auf meine Frau, wird aber natürlich auch aus meiner Tasche bezahlt.
Ist diese Wohnung letzten Endes eine Schenkung? Oder kann ich meiner Frau aus Spaß einfach eine Wohnung finanzieren und Sie danach die Einnahmen einstreichen ohne dass es Probleme mit dem Finanzamt gibt?

Für jede Antwort dankbar!

Rooftop28

Hallo,

Ich hoffe das ich ihnen zum Teil weiterhelfen kann.
Eine Schenkung ist,wenn ich zu Lebzeiten meinem Partner/Kinder/andere Verwandte zum Beispiel eine Wohnung oder Haus übergebe.
Diese Schenkung darf für den Lebenspartner einen WERT bis zu 500000.-€ haben(steuerfrei).
Für Kinder bis zu 400000.-€
für Enkelkinder bis zu 200000.-€
andere Verwandte bis 20000.-€

Was Sie zum Leben brauchen und Urlaub sind keine Schenkungen.
Wenn Sie ihrer Frau jedes Jahr ein neues Auto kaufen,dann ist das auch ihre private Sache und hat nichts mit einer Schenkung zu tun.

Zum Thema Wohnungskauf:

Wenn Sie auf den Namen ihrer Frau eine Wohnung kaufen ist das vertrauenssache unter Partnern.

Sollte ihre Frau vor ihnen sterben und kein Testament vorliegen erben Sie die Hälfte des Objektes, die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt.

Zum steuerlichen Teil des Wohnungskaufs-Vermieten:

Wenn Sie eine Wohnung auf den Namen ihrer Frau kaufen, kann ihre Frau dies steuerlich absetzen:

  1. alle Reparaturen an der Wohnung vom Boden bis zur Wand
  2. die Zinsen der Rückzahlung
  3. falls eine Einbauküche für die Wohnung investiert wird.
  4. Die monatlichen Rücklagekosten für die Wohnung.
    Die Wohnung wird dann als Einkommen für ihre Frau steuerlich berechnet.
    Es wird die Warmmiete z.B. 400€ x12= 4800€ gerechnet,davon werden 30% versteuert ergibt 1440.-€ von den 1440.-€ werden dann ihre Unkosten wie Reparaturen,Zinsen usw. wieder abgezogen.Es bleiben am Ende z. B. 400.-€ übrig die dann versteuert werden müssen und als Einnahme zählen.
    Mieteinnahmen zählen als Einnahme genauso als wenn ihre Frau arbeiten würde.

Ich persönlich würde dafür einen Steuerberater fragen wie Sie das mit den Konto machen sollten.
Eventuell Zweitkonto einrichten.

Was die Freibeträge betrifft, das bedeutet dass wir pro Person 8001.-€ im Jahr steuerfrei zur Verfügung haben + die ganzen ausgaben wie Arztrechnungen, KFZ-Versicherung, sonstige Versicherungen ,Schulkosten der Kinder usw.extra.
Wenn Sie über die 8001€ pro Person im Jahr darüber hinauskommen, ist das ihre Sache. Wer sich den Luxus leisten kann sollte es auch tun.

Gruß
monika61

Wie ich Sie verstanden habe, geht es um eine Steuerfrage. Damit habe ich nichts am Hut.

Hallo,

ein interessanter Fall. Ich rate Ihnen mal Kontakt mit einem Steuerberater aufzunehmen. Ich kann nur soviel sagen:

Wenn Sie erläutern, dass „die Immobilie über Ihre Frau läuft“ gehe ich mal davon aus, dass im Kaufvertrag und Grundbuch Ihre Ehefrau eingetragen ist. Somit müsste Sie (bei getrennter Veranlagung) die daraus erzielten Einkünfte versteuern. Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer entsteht keine wenn Sie sich an den Zinsen bzw. Tilgung beteiligen.

Zum Thema Zugewinn: Grundsätzlich werden die in die Ehe eingebrachten Vermögen getrennt behandelt. Jedoch ist der in der Ehe erzielte „Zugewinn“ im Falle einer Scheidung auf beide zu verteilen.

Hallo! Also wenn ich den Tekst lese fällt mir auf, dass Sie von einer Ehe sprechen wo das Vermögen getrennt wird. Dabei haben Sie ein Gemeinschaftskonto?
Ein Gemeinschaftskonto wird in der Regel als ein Kriterium für einen gemeinsammen Haushalt angesehen. Aber wenn Sie sagen dass das Vermögen getrennt wird, dann ist es eine Schenkung.Die weiteren aufgezählten Fälle handeln wohl nicht vom getrennten Haushalt. Es gibt verschiedene Beziehungen und Ehen. Aber wenn das Geld getrenn wurde , dann sehe ich das auch als Schenkung an.Es gibt einiges im Internett darüber. Mal Googeln

Hallo Rooftop 28,

in einer Ehe verdient einer oder beide das Geld.

Einer oder beide geben es aus für Zwecke, die normaler Weise abgestimmt sind.

Wenn Du nun Angst hat, Deine Frau bekommt zu viel und es fallen auch noch Stuern an, gehe zu einer Rechtsberaten:

Anwalt in Familiensachen
Steuerberater

Da ihr ja stuerlich getrennt veranlagt werdet, kann nun eine Gütertrennung bestimmt sinnvoll sein.

Vergeßt aber nicht den Verzicht auf Unterhalt im Falle einer Scheidung, auch für den Fall der Not.
(…)
MfG

Stefan Seidel

[Team] Netiquette