Schenkungen in Zugewinngemeinschaft

Guten Abend,

in einer Zugewinngemeinschaft zu leben bedeutet - so lange man dies tut - dass beide Vermögen zuerst einmal getrennt voneinander zu betrachten sind.

Ein neues Urteil des BFH widerspricht dem Grundsatz aber, indem es Schenkungssteuer von einer Frau verlangt deren Mann eine hohe Geldsumme auf ein Gemeinschaftskonto einbezahlt hat. Die Hälfte dieses Geldes wird nun als Schenkung an die Ehefrau angesehen.
Ist dies nicht entgegen des Prinzipes dass während eine Zugewinngemeinschaft exisitiert die Vermögen getrennt voneinander zu betrachten sind?

Was sind demnach überhaupt Schenkungen? Ein Mann arbeitet, die Frau ist zu Hause und kümmert sich um die Kinder.
Sie verdient also kein Geld mehr, folglich muss Sie ja vom Geld des Mannes leben.
Doch ist ja nicht jeder Cent den er um das Überleben seiner Familie zu sichern ausgibt gleich eine Schenkung. Gibt es „Freibeträge“, dürfen bestimmte Summen nicht überschritten werden oder ist es egal wieviel der Lebensunterhalt kostet, wie oft man in Urlaub fliegt oder ob der Ehemann seiner Frau zwei oder drei Autos kauft?
Wenn der Ehemann ein Haus abbezahlt, schenkt er dann seiner Frau die Hälfte dieses Hauses?

Wie sieht es aus beim Kauf einer Immobilie. Der Ehemann arbeitet im Ausland und versteuert kein Geld in Deutschland. Er ist von seiner Frau getrennt veranlagt. Er möchte eine Immobilie kaufen um diese zu vermieten. Um zu vermeiden dass sein Auslandseinkommen auf Einnahmen dieser Art aufgeschlagen wird und der Steuersatz deswegen immens hoch wäre läuft diese Immobilie über seine Frau.
Er investiert ca. 20% der Kaufsumme, der Rest wird finanziert. Vertrag läuft auch auf seine Frau, wird aber natürlich aus siner Tasche bezahlt, da die Frau kein Einkommen hat.
Ist diese Wohnung letzten Endes eine Schenkung? Oder kann er seiner Frau aus Spaß einfach eine Wohnung finanzieren und Sie danach die Einnahmen einstreichen ohne dass es Probleme mit dem Finanzamt gibt?

Für jede Antwort dankbar!

Rooftop28
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Das Urteil kenne ich nicht, aber hier schon mal ein paar Hinweise:

in einer Zugewinngemeinschaft zu leben bedeutet - so lange man
dies tut - dass beide Vermögen zuerst einmal getrennt
voneinander zu betrachten sind.

Das ist etwas verkürzt. Zugewinngemeinschaft bedeutet, dass sich an den Eigentumsverhältnissen durch die Eheschließung zunächst nichts ändert, dass die Ehe auch sonst (fast) keine Auswirkungen auf die Vermögen der Ehegatten hat und dass mit Ende der Ehe (Scheidung, Tod) ein Ausgleich geschaffen wird, damit beiden Seiten das in der Ehe Hinzugewonnene zu gleichen Teilen zufällt.

Ein neues Urteil des BFH widerspricht dem Grundsatz aber,
indem es Schenkungssteuer von einer Frau verlangt deren Mann
eine hohe Geldsumme auf ein Gemeinschaftskonto einbezahlt hat.

Wo siehst du den Widerspruch? Alles, was ich eben beschrieben habe, was die Zugewinngemeinschaft ausmacht, bleibt bestehen. Zugewinngemeinschaft bedeutet doch nicht, dass der eine dem anderen nichts schenken darf. Wenn er etwas schenkt, wieso sollte hier keine Schenkungssteuer anfallen?

Ist dies nicht entgegen des Prinzipes dass während eine
Zugewinngemeinschaft exisitiert die Vermögen getrennt
voneinander zu betrachten sind?

Ganz im Gegenteil. Ginge man von einem ehebedingt (!) einheitlichen Vermögen aus, wäre eine Schenkung ja gar nicht vorstellbar.

Was sind demnach überhaupt Schenkungen?

http://de.wikipedia.org/wiki/Schenkung

Ein Mann arbeitet, die
Frau ist zu Hause und kümmert sich um die Kinder.
Sie verdient also kein Geld mehr, folglich muss Sie ja vom
Geld des Mannes leben.
Doch ist ja nicht jeder Cent den er um das Überleben seiner
Familie zu sichern ausgibt gleich eine Schenkung.

Jeder Cent nicht, aber mancher Cent eben doch, und so hat es der BFH hier wohl gesehen.

Gibt es
„Freibeträge“, dürfen bestimmte Summen nicht überschritten
werden oder ist es egal wieviel der Lebensunterhalt kostet,
wie oft man in Urlaub fliegt oder ob der Ehemann seiner Frau
zwei oder drei Autos kauft?

Egal für was?

Wenn der Ehemann ein Haus abbezahlt, schenkt er dann seiner
Frau die Hälfte dieses Hauses?

Diese Frage kann man so weder mit Ja noch mit Nein beantworten. Das eine hat mit dem anderen im Prinzip nichts zu tun.

ich glaube nicht, dass du die urteilsgründe gelesen hast.
es ging doch darum, dass mann und frau ein oder konto hatten und der mann etwa 3 mio euro über die jahre dorthin überwies. anschließend wurde eine schenkungssteuer erhoben, weil da fa unterstellte, dass die häfte des betrags als schenkung an die frau zu qualifizieren sei.

und dies auch völlig zurecht…

eine schenkung, wofür das fa die feststellungslast trägt, ist dadurch gezeichnet, dass sie unentgeltlich ist und der beschenkte freie verfügung darüber hat. das war bei dem oder-konto der fall.

der bfh führt weiter aus, dass bei alltäglichen geschäften natürlich keine schenkung vorliegt, d.h. wenn auf dem konto geldbewegungen erfasst sind, die zum alltag gehören (zu-/abbuchungen; gehaltsüberweisung etc.) dann bleibt die nach wie vor von der schenkungssteuer unberührt.

bei einzahlungen in millionenhöhe oder auch bei einem verkauf einer immobilie auf das oder-konto ist das anders (daher: für solche einzahlungen ein neues konto eröfffnen…)

es gibt auch noch ein paar tipps des dt. forums für erbrecht, um diese steuerliche gefahr zu vermeiden:
http://www.erbrechtsforum.de/fileadmin/files/documen…

Welchen Widerspruch siehst du bei getrennter Vermögensbetrachtung der Eheleute und Schenkungen?

Egal ob auf einem gemeinsamen Konto hälftig oder dem eigenem Konto: Oberhalb des Freibetragrahmens wären Schenkungen steuerpflichtig; lebzeitig als Schenkungssteuer, im Erbfall als Erbschaftssteuer.

Schenkungen meinen unentgeltiche Zuwendungen, die den Beschenkten ohne Gegenleistung bereichern und Schenker entreichern (§ 516 BGB) und über dem der Lebensführung des Schenkers hinausgehenden Betrag für eine sittlichen Pflicht, der sog. Anstandsschenkung liegen, etwa einem teuren Schmuckstück zur Silberhochzeit.

Der Freibetrag der Ehegatten beträgt 500.000 EUR innerhalb eines Zehnjahreszeitraums.

G imager761

Dann möchte ich die eigentliche Frage etwas genauer stellen um den Umfang einzugrenzen:

Die Ehefrau ist zu Hause und verdient kein Geld, der Mann arbeitet und bestreitet somit den gesamten Lebensunterhalt für die Familie.
Ich gehe davon aus dass man alles was wirklich den Lebensunterhalt betrifft und aus dem Gehalt des Mannes bezahlt wird keine Schenkung darstellt.

Doch was liegt rechtlich vor wenn der Mann ein gesamtes Eigenheim abbezahlt aus einem eigenen Vermögen, die Frau dazu finanziell nichts beisteuert. Ist das eine Schenkung?

Und was liegt vor wenn der Mann zur Altersvorsorge eine weitere Immobilie kauft, diese ebenfalls komplett aus seinem Vermögen bezahlt, diese und der Kreditvertrag aber auf den Namen der Frau läuft? Ist das eine Schenkung oder rechtlich bedenklich?

Und was liegt vor wenn der Mann zur Altersvorsorge eine
weitere Immobilie kauft, diese ebenfalls komplett aus seinem
Vermögen bezahlt,

soweit ist der Text noch verständlich!

diese und der Kreditvertrag aber auf den
Namen der Frau läuft?

Welcher Kredit ist hier gemeint ??