Guten Abend,
in einer Zugewinngemeinschaft zu leben bedeutet - so lange man dies tut - dass beide Vermögen zuerst einmal getrennt voneinander zu betrachten sind.
Ein neues Urteil des BFH widerspricht dem Grundsatz aber, indem es Schenkungssteuer von einer Frau verlangt deren Mann eine hohe Geldsumme auf ein Gemeinschaftskonto einbezahlt hat. Die Hälfte dieses Geldes wird nun als Schenkung an die Ehefrau angesehen.
Ist dies nicht entgegen des Prinzipes dass während eine Zugewinngemeinschaft exisitiert die Vermögen getrennt voneinander zu betrachten sind?
Was sind demnach überhaupt Schenkungen? Ein Mann arbeitet, die Frau ist zu Hause und kümmert sich um die Kinder.
Sie verdient also kein Geld mehr, folglich muss Sie ja vom Geld des Mannes leben.
Doch ist ja nicht jeder Cent den er um das Überleben seiner Familie zu sichern ausgibt gleich eine Schenkung. Gibt es „Freibeträge“, dürfen bestimmte Summen nicht überschritten werden oder ist es egal wieviel der Lebensunterhalt kostet, wie oft man in Urlaub fliegt oder ob der Ehemann seiner Frau zwei oder drei Autos kauft?
Wenn der Ehemann ein Haus abbezahlt, schenkt er dann seiner Frau die Hälfte dieses Hauses?
Wie sieht es aus beim Kauf einer Immobilie. Der Ehemann arbeitet im Ausland und versteuert kein Geld in Deutschland. Er ist von seiner Frau getrennt veranlagt. Er möchte eine Immobilie kaufen um diese zu vermieten. Um zu vermeiden dass sein Auslandseinkommen auf Einnahmen dieser Art aufgeschlagen wird und der Steuersatz deswegen immens hoch wäre läuft diese Immobilie über seine Frau.
Er investiert ca. 20% der Kaufsumme, der Rest wird finanziert. Vertrag läuft auch auf seine Frau, wird aber natürlich aus siner Tasche bezahlt, da die Frau kein Einkommen hat.
Ist diese Wohnung letzten Endes eine Schenkung? Oder kann er seiner Frau aus Spaß einfach eine Wohnung finanzieren und Sie danach die Einnahmen einstreichen ohne dass es Probleme mit dem Finanzamt gibt?
Für jede Antwort dankbar!
Rooftop28
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