Schenkungssteuer ?

Hallo, eine gründsätzliche Frage, in Sachen Schenkung. Ein betagter Mensch möchte seinem Neffen z.B.30000 € in Bar schenken. Dann fällt glaube ich Schenkungssteuer an. Macht dies nun einen Unterschied ob die Person das Bar verschenkt oder z.B. die Kosten einer Hausrenovierung in gleicher Höhe für den Neffen übernimmt ?
Olaf

Hallo, eine gründsätzliche Frage, in Sachen Schenkung. Ein
betagter Mensch möchte seinem Neffen z.B.30.000 € in bar
schenken. Dann fällt, glaube ich, Schenkungsteuer an. Macht
dies nun einen Unterschied, ob die Person das bar verschenkt
oder z.B. die Kosten einer Hausrenovierung in gleicher Höhe
für den Neffen übernimmt ?

Nein, das wäre kein Unterschied in Bezug auf die Höhe der Schenkungsteuer.

Aber es kann überlegenswert sein, daß der Schenker die Schenkungsteuer übernimmt und dafür entsprechend weniger schenkt. Dies ist in Abhängigkeit der geschenkten Beträge eine Möglichkeit zu Reduzierung der Schenkungsteuer.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

z.B. die Kosten einer Hausrenovierung in gleicher Höhe

Da wäre vorher noch zu überprüfen, ob das anderswo teilweise steuerlich geltend gemacht werden kann, s. z.B. http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/handwerker…
Da „betagte Menschen“ oft keine oder sehr geringe Einkommenssteuer zahlen, wäre unter diesen Umständen die Barschenkung vorzuziehen.

Cu Rene

Nein, das wäre kein Unterschied in Bezug auf die Höhe der
Schenkungsteuer.

Aber WER muss eigentlich WAS nachweisen ? Der betagte Mensch gibt 30000 € Bar bei einem Kaffeetratsch an den Neffen und der legts unters Kopfkissen. Wer soll da was nachweisen ? Was haben Finanzämter da für Möglichkeiten ?

O

Aber WER muss eigentlich WAS nachweisen?

Also Schenker und Beschenkter sind verpflichtet das dem FA zu melden.

Der betagte Mensch gibt 30000 € Bar bei einem Kaffeetratsch an den Neffen und der legts unters Kopfkissen. Wer soll da was nachweisen? Was haben Finanzämter da für Möglichkeiten ?

Ich sag mal so, viele Leute, die ihr Geld in Sicherheit vor dem deutschen FA glaubten, hatten sich letztlich auch getäuscht. Wir reden also davon, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass das FA die hier fiktiv überlegte Steuerhinterziehung aufdeckt. Wenn das Geld vom einem Kopfkissen zum anderen wandert und dort bleibt, sehr gering. Wenn es der Onkel heute abhebt und Neffe morgen für 30.000 ein Sparbuch eröffnet oder bar ein Auto bezahlt, könnte sie höher sein.

Grüße

Aber WER muß eigentlich WAS nachweisen ? Der betagte Mensch
gibt 30.000 € bar bei einem Kaffeetratsch an den Neffen und der
legts unters Kopfkissen. Wer soll da was nachweisen ? Was
haben Finanzämter da für Möglichkeiten ?

Die Finanzämter werden im Rahmen ihrer durchaus umfangreichen Möglichkeiten automatisch tätig. Wenn die FA dem Beschenkten Schenkungsteuer abverlangen wollen, müssen sie die Schenkung nachweisen.

Wenn der Beschenkte steuerehrlich sein will, dann muß er die Schenkung anzeigen.

Wie kann die Barschenkung im Laufe der Zeit ans Tageslicht kommen? Zum Beispiel dadurch, daß der Beschenkte Ausgaben tätigt, die er schwer oder gar nicht aus seinem Einkommen unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten erklären kann.

Aber na klar - wenn das Geld nur unterm Kopfkissen bleibt, dann wird’s ja auch nicht beim Ausgeben entdeckt…

Was kann passieren, wenn die Schenkung entdeckt wird? Wieder ein paar Beispiele:

  • Aufforderung zur Abgabe der Schenkungsteuererklärung, ggf. Androhung von Zwangsgeld bei Nichtabgabe
  • Festsetzung der Schenkungsteuer
  • Festsetzung von Nachzahlungszinsen
  • Festsetzung von Bußgeldern wegen zu später Anzeige bzw. Nichtanzeige der Schenkung

Bei nachträglicher Entdeckung der Schenkung dürfte es auch schwierig sein, dem Finanzamt glaubhaft zu machen, daß der Schenker die Schenkungsteuer übernehmen wollte.

Was das ausmachen kann soll folgende kleine Rechnung verdeutlichen:

Zu schenkender Betrag = 30.000 Euro, die will der Schenker nicht mehr haben.
Beschenkter ist Neffe, das heißt, er müßte in Steuerklasse II sein (Sohn von Bruder/Schwester). Somit hat er einen Freibetrag von 20.000 Euro (es soll keine Vorschenkungen gegeben haben).

Steuerpflichtig bleiben also 10.000 Euro.
Der Steuersatz sind 15%, es fallen also 1.500 Euro Schenkungsteuer an.

Lohnt sich an dieser Stelle nicht unbedingt, bei einer 30.000-Euro-Schenkung den Vergleich anzustrengen, wie hoch die Schenkungsteuer bei Übernahme derselben durch den Schenker wäre. Aber trotzdem mal die Rechnung:

10.000 Euro sind dann 115%, zu schenken wären also 20.000 Euro + 8.695 Euro, die Schenkungsteuer darauf sind 1.304 Euro, somit rund 200 Euro gespart. Der Schenker ist dennoch nur um rund 30.000 Euro ärmer.

Ich hoffe, nichts übersehen zu haben…

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

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