In einem Schenkkreis wird damit geworben, dass Schenkungen in Höhe von 5000 Euro pro Person innerhalb von 10 Jahren absolut steuerfrei sind. Angeblich.
Lassen wir jetzt einmal die Sittenwidrigkeit und die Logik von solchen Schneeballsystemen außen vor, darum geht es absolut nicht. Wer da mitmacht, dem ist nicht zu helfen. Aber meine Frage:
Stimmt dies so? Sind solche Schenkungen wirklich steuerfrei? Oder addieren sich die von verschiedenen Personen geschenkten Beträge, und der Beschenkte muss den Gesamtbetrag dann versteuern?
Weiß jemand die Antwort darauf? Ich muss zugeben, mit trockenen Gesetzestexten komme ich auf keinen grünen Zweig, aber vielleicht kennt sich jemand damit aus.
In einem Schenkkreis wird damit geworben, dass Schenkungen in
Höhe von 5000 Euro pro Person innerhalb von 10 Jahren absolut
steuerfrei sind. Angeblich.
Hi !
Das Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz, welches auch auf die Schenkung unter Lebenden (und um die geht es ja hier) anzuwenden ist, teilt die Menschen in Steuerklassen aufgrund des Verwandschaftsgrades ein. Danach zählen zur Steuerklasse 3 (bitte um Himmels Willen nicht mit der Lohnsteuer verwechseln, das hat damit nix zu tun!) auch fremde Dritte.
Im § 16 des oben genannten Gesetzes finen sich nun bestimmte Freibeträge, die tatsächlich alle 10 Jahre für das gleiche Verhältnis (gleicher Schenker --> gleicher Beschenkter) zutreffen. Erwerbe von verschiedenen Schenkern sind dabei NICHT zusammenzufassen.
Der Freibetrag nach § 16 hat für Personen der Steuerklasse 3 die Höhe von derzeit immerhin € 5.200,00. Es ist dabei jedoch zu beachten, dass es für die verschiedenen Geschenke (Geld, Wirtschaftsgüter,…) unterschiedliche Methoden für die Emittlung des zu Grunde zulegenden Wertes gibt. Aber hierauf möchte ich derzeit nicht weiter eingehen.
FAZIT: Zwischen Fremden Dritten können alle 10 Jahre € 5.200 schenkungssteuerfrei übertragen werden wobei Erwerbe von verschiedenen Personen nicht zusammengerechnet werden.