Schenkungssteuer?

Hallo Experten,

folgender fiktiver Fall: ein Arbeitgeber schließt die Firma aus Altersgründen. Ein Mitarbeiter könnte den Vertrag eines Lieferanten „übernehmen“ und sich damit selbständig machen. Allerdings gibt der Arbeitgeber an, dass die Übergabe dieses Vertrages und eventueller alter Lagerbestände (bereits abgeschrieben) sowie der Kundenadressen gegen Bezahlung an den AN erfolgen muss, da dieser sonst Schenkungssteuer bezahlen müsse?

Ist dies so korrekt? Worauf müsste der fiktive AN sonst noch achten?

Vielen Dank und viele Grüße

Gabi

Servus,

Schenkungsteuer fällt in Klasse III (nicht Verwandte) ab einem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs von 5.200 € an, das geht mit 17% los (bis 52.000 €).

Zu achten ist hauptsächlich auf drei Punkte: (1) Wie siehts mit der ESt-Belastung beim Übergebenden Inhaber aus? Da gibts im vorliegenden Fall wohl interessante Freibeträge (bei Alter/Erwerbsunfähigkeit >> § 16 IV EStG), aber je nach Sachverhalt muss das nicht die günstigere Lösung sein. (2) Wenn entgeltlicher Erwerb, muss man sich überlegen, dass der Preis passen sollte. Sonst kommt beim Ganzen ein „teilentgeltlicher Erwerb“ raus, der ungefähr soviel bedeutet wie Überweisung von allem, was sonst Steuerbelastung wäre, an den StB. (3) Unterschiedliche Wirkungen auf Abschreibungsvolumen beim Erwerber; möglicherweise kann die Aufdeckung stiller Reserven (= Unterschied Marktwert/Buchwert) ganz vermieden werden, aber das heißt noch nicht, dass das automatisch besser wäre.

Präziseres lässt sich hier im Forum kaum sagen. Die ganze Chose ist es je nach Umfang des Geschäftes wert, einen Tausender beim Profi zu lassen.

Schöne Grüße

MM

Danke!
Danke Martin!

Das klingt alles recht kompliziert und teuer :wink:

Viele Grüße
Gabi