Hallo
A besitzt ein Haus und will B (kein Verwandter) das Nießbrauchrecht übertragen, B soll alle Mieteinnahmen erhalten, davon alle Kosten tragen und an A monatlich einen bestimmten Betrag zahlen.
B wird dieses Haus nicht erben.
Kann es sein, dass B Schenkungssteuer für das Nießbrauchrecht zahlen muss?
Geschenkt bekommt er ja nix.
Danke.
Gruß
[ErbSt] Einräumung Nießbrauch= steuerbarer Vorgang
Hi !
Nießbrauch fällt in den Rahmen des § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, ist also grundsätzlich ein steuebarer Vorgang.
Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs sind aber vom Steuerwert des übertragenen Rechtes die Nutzungs- und Duldungauflagen (= Nießbrauch) abzuziehen.
Über die Ermittlung der einzelnen Werte geben auch Kommentare zum ErbStG Auskunft.
Daneben sei die Frage gestattet:
Für mich hörte sich der oben genannte Sachverhalt eher an, als wenn ein Hausverwalter bestellt werden soll, bis auf den Part, wie der Überschuss aus Einnahmen und den notwendigen Ausgaben verteilt werden soll.
Ist es denn tatsächlich gewollt, einen Nießbrauch einzutragen oder wäre eine Hausverwaltung nicht sehr viel einfacher (auch steuerlich) zu händeln?
BARUL76
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