Schenkungssteuer Freibeträge

Hallo,

habe mich gerade gefragt, ob die Schenkungssteuer Freibeträge eigentlich pro Schenkung oder quasi pro Jahr und beschenkte Person gelten.

Also z.B. folgendes.
A und B sind verheiratet und erhalten zusammen eine Schenkung von 40.000 € auf ihr gemeinsames Konto. Mit dem Schenker sind sie in keiner Weise irgendwie verwandt.

Da würd ich sagen hat ja jeder Ehegatte seinen Freibetrag von 20.000 €, also fällt keine Schenkungssteuer an.

Dann erhält einer der Ehegatte von einem ganz anderen Schenker (mit dem er auch wieder nicht verwandt ist) nochmals 20.000 € natürlich noch im gleichen Jahr. Gilt da dann wieder der Freibetrag, weils ja ein neuer steuerpflichtiger Vorgang ist? Oder fällt dann für den Betrag Schenkungssteuer an, weil der Freibetrag nur einmal pro Jahr ausgeschöpft werden kann.

Danke schon mal,
liebe Grüße
Yogine

§ 14 ErbStG hat die Lösung
Hi !

Ein Blick in das Gesetz …

§ 14 ErbStG hat die Lösung für die Frage:
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__14.html

Der Freibetrag gilt also pro Schenker für einen Zeitraum von 10 Jahren.

BARUL76

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Vielen Dank!!!

Ans Gesetz zuende lesen hab ich natürlich mal wieder nicht gedacht :wink:,

lg Yogine