Schenkungssteuer ja oder nein ?

Allgemeine Frage zur Schenkungssteuer. Ein betagter Mensch besitzt nur ein Barvermögen (keine Immobilien)von z.B 40000 Euro. Um einer Schenkungssteuer zu entgehen überläßt er das ganze Geld zu Lebzeiten einem® Neffen/Nichte (keine Erben ersten Grades vorhanden). Wird hier im Falle des Todes eine Steuer fällig ?? Wenn ja wieviel ?

Gruß Olaf

Moin,

wie heißt es so schön:
Jemand nimmt von der warmen Hand - egal ob und wie verwandt: Schenkungsteuer.
Also wird er wohl zu Lebzeiten schon mit der Erbschaftsteuer zu tun bekommen, wenn er das Geld jemand anderem überlässt. Denn Schenkungen fallen unter das Erbschaftsteuergesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__7.html

Nimmt jemand von der kalten Hand (also im Todesfall): Erbschaftsteuer.
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__3.html

Kurzum: Der Vorgang unterliegt der Erbschaftsteuer. Je nach Steuerklasse - des ErbStG - können die Freibeträge dafür sorgen, dass die Schenkung aber steuerfrei bleibt.
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__15.html
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html

Sonnige Grüße
e

Moin,

wie heißt es so schön:
Jemand nimmt von der warmen Hand - egal ob und wie verwandt:
Schenkungsteuer.
Also wird er wohl zu Lebzeiten schon mit der Erbschaftsteuer
zu tun bekommen, wenn er das Geld jemand anderem überlässt.

Danke für die ausführliche Antwort. Aber: Was ist aber wenn dieser Jemand als Erbe testamentarisch überhaupt nicht aufgeführt und auch nicht zu finden ist und das Geld einfach verschwunden ist ??

Denn Schenkungen fallen unter das Erbschaftsteuergesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__7.html

Nimmt jemand von der kalten Hand (also im Todesfall):
Erbschaftsteuer.
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__3.html

Kurzum: Der Vorgang unterliegt der Erbschaftsteuer. Je nach
Steuerklasse - des ErbStG - können die Freibeträge dafür
sorgen, dass die Schenkung aber steuerfrei bleibt.
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__15.html
http://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html

Sonnige Grüße
e

Was ist aber wenn
dieser Jemand als Erbe testamentarisch überhaupt nicht
aufgeführt und auch nicht zu finden ist und das Geld einfach
verschwunden ist ??

=> Hat er nun geerbt oder ist er beschenkt worden oder hat der die Kohle geklaut? M.E. sind wir nun nicht mehr im Steuerrecht sondern im Zivil- und/ oder Strafrecht.

Nur mal so-der Erwerber und der Schenker sind im Zeitpunkt der Geldübergabe anzeigepflichtig, müssen also die Schenkung melden.

Tun sie´s nicht ==> Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt!