ich bin alleinstehend und habe keine eigenen Kinder. Ich würde meine Eigentumswohnung gerne noch zu Lebzeiten meinem Neffen unentgeltlich übertragen.
Können wir uns etwas an Steuer sparen, wenn die Schenkung zuerst an meinen Bruder geht und dieser die Immobile dann an meinen Neffen weitergibt? Oder macht es überhaupt keinen Unterschied?
Was Du aber machen kannst, ist Dir ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen. Das musst Du natürlich nicht nutzen, aber es mindert den Wert der Immobilie deutlich und damit die Steuer.
wäre anstatt Wohnrecht ein Nießbrauch da nicht besser? Vom Wohnrecht hat der Begünstigte nichts, wenn er es nicht wahrnehmen kann, zB weil er wegen Pflegebedarfs ins Heim muss.
Kann man denn eine einzelne Wohnung in mehreren kleinen Teilen verschenken? Ich hätte gedacht, dass sie unteilbar ist und deshalb nur im ganzen zu verschenken ist.
Nein, eine Immobilie kann durchaus mehrere ideelle Eigentümer haben, denen jeweils ein Bruchteil gehört. Klassischer Fall Eheleute, die zu je 1/2 im Grundbuch stehen. Daraus werden dann im Erbfall nach gesetzlicher Erbfolge bei Zugewinngemeinschaft 3/4 für den überlebenden Ehegatten unddas restliche Viertel teilen sich dann die Kinder, und ehe man sich versieht, hat man dann drei oder vier Miteigentümer im Grundbuch stehen.
Das ist in der Tat ein gangbarer Weg und das gute dabei ist, dass - von Kleinkram abgesehen - die Kosten für einzelne, kleinere Schenkungen in Summe nicht höher sind als für eine große Schenkung, weil Gericht, Notar und Steuern nach der Größenordnung berechnet werden und nicht stückweise. Am billigsten wäre natürlich die Vererbung, weil da der Notar in der Regel nicht involviert ist.