Hallo.
Ist die Rückübertragung eines Vertragsgegenstand bzw. die Aufhebung eines Grundstücksüberlassungsvertrages auch als Schenkung zu sehen?
Liebe Grüsse.
Doreen.
Hallo.
Ist die Rückübertragung eines Vertragsgegenstand bzw. die Aufhebung eines Grundstücksüberlassungsvertrages auch als Schenkung zu sehen?
Liebe Grüsse.
Doreen.
Servus Doreen,
Du sprichst in Rätseln.
Was geschieht denn bei den beschriebenen Abstrakta? Wächst jemandem Vermögen ohne Gegenleistung zu?
„Rückgabe eines Vertragsgegenstandes“ ist z.B., wenn ich ein Auto von Stadtmobil genutzt habe, und es dann wieder am Standplatz abstelle. Es hat mir zu keinem Zeitpunkt gehört, niemand wird reicher, niemand wird ärmer, wenn ich den Schlüssel in den Bordtresor packe, aussteige und meine Karte zum Ausloggen über den Leser ziehe.
Was für ein Gegenstand von was für einem Vertrag wird im Sachverhalt zurückgegeben?
Schöne Grüße
MM
Wie schon geschrieben wurde, sollte der Sachverhalt konkretisiert werden.
Geht es hier um eine Rückübertragung aufgrund einer Rückübertragunsgklausel oder wg. groben Undanks? In solchen Fällen kann u. U. eine Schenkung rückgängig gemacht werden, so dass diese Schenkung auch schenkungsteuerrechtlich unbeachtlich bleibt.
Da bin ich wieder. ;o)
Kurzer Sachverhalt:
Mutter schenkt Tochter das halbe Grundstück, aus nicht erwähnten Gründen gibt die Tochter dieses Grundstück nach kurzer Zeit wieder zurück.
In der notariell beglaubigten Urkunde wird diese Rückgabe als „Aufhebung einer Grundstücksüberlassungsvertrages/Rückübertragung des Vertragsgegenstandes“ behandelt.
Ist die Schenkungssteuererklärung fällig oder kann man dem Finanzamt mit der beglaubigten Urkunde eindeutig nachweisen, dass es keine Schenkung ist?