Hallo Experten, ich habe folgendes Problem mit dem Finanzamt:
Ich werde mit meiner Frau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Ich habe ein relativ hohes Einkommen, meine Frau hingegen eine ansehnliche Verlustbeteiligung. Durch die steuerlichen Verluste habe ich eine ziemlich hohe Steuererstattung erhalten. Nun will mir das Finanzamt Schenkungsteuer berechnen, da ich von meiner Frau durch ihre steuerlichen Verluste Geld in Form der Einkommensteuererstattung geschenkt bekommen habe. Die persönlichen Freibeträge bei der Schenkungsteuer sind bereits aufgebraucht. Weiss jemand einen Rat, wie ich mich um die Zahlung drücken kann? Vielen Dank. Tom
Hallo Tom,
so spontan würde mir einfallen, mach mit Deiner Frau einen Darlehensvertrag, schon ist es keine Schenkung mehr (das kann man ja in weniger ungünstigen Jahren nachholen).
Micha
Das kann ich nir nicht vorstellen!
Hi Tom,
ich habe ja schon viele „eifrige“ Finanzbeamte erlebt, aber das sprengt mE den Rahmen des Denkbaren.
Ich werde mit meiner Frau zusammen zur
Einkommensteuer veranlagt.
Das ist der „Normalfall“, alles andere ist nur durch „Erklärung“, daß getrennte oder besondere Veranlagung gewählt wird möglich.
§ 26 Abs. 3 EStG
Verlustbeteiligung. Durch die
steuerlichen Verluste habe ich eine
ziemlich hohe Steuererstattung erhalten.
Ich gehe doch richtig in der Annahme, daß DU die Einkommensteuervorauszahlungen geleistet hast und nun DEIN Geld zurückbekommst?
Nun will mir das Finanzamt
Schenkungsteuer berechnen, da ich von
meiner Frau durch ihre steuerlichen
Verluste Geld in Form der
Einkommensteuererstattung geschenkt
bekommen habe.
§ 26b EStG:
„Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet, den Ehegatten gemeinsam zugerechnet und, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Ehegatten sodann gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt.“
Im Klartext heißt das nichts weiter, als daß Ehegatten als 1 Steuerpflichtiger behandelt werden.
Gemäß § 44 AO sind sie Gesamtschuldner und somit beide gleichermaßen für die Steuerzahlung und Erstattung zuständig.
Ich kann den Schenkungsteuertatbestand in keiner Weise erkennen. Jedenfalls nicht aus der Einkommensteuererstattung für sich allein.
Hast Du ein paar „Tatumstände“ vergessen zu erwähnen?
Was hast Du denn in die Schenkungsteuererklärung geschrieben?
Weiss jemand einen
Rat, wie ich mich um die Zahlung drücken
kann?
Ist die Schenkungsteuer schon veranlagt?
Dann hilft nur noch ein Einspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung.
Am besten gehst Du zu einem Steuerberater und legst den gesamten „Fall“ auf den Tisch.
MfG
Undine
*diedassogarnichtglaubenkann*
Ob man das steuerlich Verluste nennt, wag ich zu bezweifeln.
Eure Steuer wird nach der Spittingtabelle errechnet, dabei ist es keine Schenkung, wenn Deine Frau miese macht und ihr dadurch eine nette Summe an Erstattung erhaltet.
Schließlich hat das FA die Splittingtabelle erfunden und nicht wir.
Ich habe da aber einen guten Experten, den werde ich nächste Woche Donnerstag mal ansprechen und schreib’s Dir dann.
Ist ziemlich interessant.
Hallo Tom!
Fall es noch relevant ist hier also erstmal eine Frage;
Erzielst Du Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit?