Schenkungsteuer für Kapitallebensversicherung

Ein Bruder schließt eine Kapitallebensversicherung ab. Er ist Versicherungsnehmer, seine Schwester ist die versicherte Person. Das Bezugsrecht wird (widerruflich) wie folgt festgelegt:
Bei Ablauf der Versicherung: die versicherte Person

Die Schwester zahlt 30 Jahre lang die Versicherungsbeiträge. Nach Ablauf der Versicherung werden der Schwester EUR 30.000 ausgezahlt.

Frage:
Ist für die Auszahlung der Versicherungsleistung an die Schwester eine Schenkungsteuer fällig?

Gruß,
g7rpysoypi

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Ich bin der Meinung, nein, keine Schenkungssteuer.
Zumal sie Beitragszahler ist.
Allerdings, weiß heute keiner wie die gesetzlichen Bestimmungen in Zukunft sind.

Die Gründe für diese Vertragsgestaltung müssen dem Erbschaftsteuerfinanzamt dargelegt werden.

Hat der Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf den Erlebensfall (also nicht für den Fall seines Todes) abgeschlossen und einen Dritten als bezugsberechtigte Person benannt, so unterliegt die Versicherungssumme bei Auszahlung der Schenkungssteuer nach § 7 ErbStG als Schenkung unter Lebenden.

Voraussetzung für eine Steuerpflicht nach § 7 ErbStG ist, dass es sich bei der Versicherungsleistung um eine so genannte freigebige Zuwendung handelt, der Bezugsberechtigte die Versicherungssumme also unentgeltlich und ohne selber eine Gegenleistung zu schulden erhält.

Quelle:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/steuern/lebensversicherung.html


BFH: Schenkungsteuer bei Zahlung von Prämien für eine Lebensversicherung durch einen Dritten Drucken
Die laufende Zahlung der Versicherungsprämien für eine vom Versicherungsnehmer abgeschlossene Lebensversicherung durch einen Dritten kann nicht als mittelbare Schenkung eines Lebens- bzw. Rentenversicherungsanspruchs beurteilt werden. Die aus der jeweiligen Zahlung der Versicherungsprämie folgende Werterhöhung des Versicherungsanspruchs ist kein Zuwendungsgegenstand i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.

BFH-Urteil vom 22.10.2014, II R 26/13 (veröffentlicht am 7.1.2015)

Quelle:
http://www.sis-verlag.de/archiv/andere-sonstige-steuerarten/rechtsprechung/7469-bfh-schenkungsteuer-bei-zahlung-von-praemien-fuer-eine-lebensversicherung-durch-einen-dritten-bfh-schenkungsteuer-bei-zahlung-von-praemien-fuer-eine-lebensversicherung-durch-einen-dritten

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Danke!