Hallo,
angenommen, Herr A schließt als Versicherungsnehmer eine Pflegetagegeldversicherung für seine Ehefrau (versicherte Person) ab. Er bezahlt die Beiträge und bekommt im Ernstfall das Pfegetagegeld überwiesen.
Ist dies schenkungsteuermäßig relevant? Also ist das Verschenken der Versicherung schenkungsteuerpflichtig, z.B. in Höhe der Beiträge? Und was ist, wenn Herr A im Pflegefall dann das Pflegetagegeld an seine Frau überweist? Ist das dann auch wieder eine schenkungsteuerpflichtige Schenkung?
Freue mich auf Eure Einschätzungen.
Klaus