Schenkungsteuer Pflegetagegeldversicherung für Ehefrau

Hallo,

angenommen, Herr A schließt als Versicherungsnehmer eine Pflegetagegeldversicherung für seine Ehefrau (versicherte Person) ab. Er bezahlt die Beiträge und bekommt im Ernstfall das Pfegetagegeld überwiesen.

Ist dies schenkungsteuermäßig relevant? Also ist das Verschenken der Versicherung schenkungsteuerpflichtig, z.B. in Höhe der Beiträge? Und was ist, wenn Herr A im Pflegefall dann das Pflegetagegeld an seine Frau überweist? Ist das dann auch wieder eine schenkungsteuerpflichtige Schenkung?

Freue mich auf Eure Einschätzungen.
Klaus

Hallo,
grundsätzlich kann Herr K. als Versicherungsnehmer für eine x-beliebige Person eine Pflegtagegeldvers, (mit Einverständnis der betroffenen Person natürlich) abschließen. Als Vertragspartner der Versicherung steht Herrn K. im Falle des Falles die Leistung zu - er verschenkt nichts. Leistungen aus Versicherungen unterliegen ohnehin - von wenigen Ausnahmen abgesehen (z.B. Renten oder Todesfallleistungen) - nicht der Steuerpflicht - denn die Leistungen dienen der Absicherung entstandenem finanziellen Schaden bei Eintritt des Versicherungsfalles. Der finanzielle Schaden im Fall Pflege betrifft, bei Ehepartnern, beide…
Gruß J.K.

Hallo J.K.,

vielen Dank für die Einschätzung. Einem Pflegetagegeld muss aber doch nicht zwingend ein finanzieller Schaden in identischer Höhe gegenüberstehen. Angenommen, die Pflege von Frau A kostet 500 Euro im Monat, und das ausbezahlte Pflegegeld beträgt 800 Euro, die Herr A an Frau A überweist. Dann hätte sie 300 Euro zur freien Verfügung, geschenkt von ihrem Ehemann. Wäre das schenkungsteuerrelevant? (In meinem hypothetischen Fall sei der Schenkungsteuerfreibetrag bereits ausgeschöpft.)

Grüße
Klaus