Schenkungsvertrag

Hi Leute,

meine Frage ist, ob eine Schenkung einer größeren Summe eine notarielle Beurkundung braucht, damit man die Schenkung vornehmen kann oder nicht. Ich kann leider nicht aus dem BGB keine eindeutige Aussage erschließen.

Danke schon mal für die Antworten!

Jein.

Der Schenkungsvertrag als solcher bedarf keiner Beurkundung. Beurkundet werden muss nur die Vertragserklärung des Schenkenden (§ 518 Abs. 1 S. 1 BGB). Wenn der Vertrag aber unter Missachtung dieser Form abgeschlossen und dann erfüllt wird, dann gilt der Vertrag ebenfalls als wirksam (§ 518 Abs. 2 BGB). Daraus ergibt sich:

  • Mit notarieller Beurkundung: alles ganz normal.

  • Ohne notarielle Beurkundung: Der Beschenkte kann nichts einklagen, weil der Vertrag nicht wirksam ist.

  • Ohne notarielle Beurkundung, nach dem Vollzug der Schenkung: Der Schenkende kann das Verschenkte nicht zurückfordern, weil der Vertrag nun wirksam ist.