Bei Übertragung einer ETW von einem Elternteil auf ein Kind, muss der notarielle Schenkungsvertrag von beiden Teilen unterschrieben werden oder „nur“ vom Schenker?
Danke im Voraus.
Bei Übertragung einer ETW von einem Elternteil auf ein Kind, muss der notarielle Schenkungsvertrag von beiden Teilen unterschrieben werden oder „nur“ vom Schenker?
Danke im Voraus.
Wenn du wirklich die Schenkung selbst meinst, so gilt, dass nur das Schenkungsversprechen formbedürftig ist (§ 518 I S. 1 BGB), also gerade nicht der ganze Schenkungsvertrag. Insofern: Unterschrift des Schenkenden.
Levay
Aha, okay. Verstehe die Antwort zwar nicht ganz
aber wenn die Unterschrift des Schenkenden reicht, bin ich zufrieden. Danke.
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Verstehe die Antwort zwar nicht ganz
aber wenn
die Unterschrift des Schenkenden reicht, bin ich zufrieden.
Wenn ich’s nicht selbst gelesen hätte, würde ich nicht glauben, dass es sowas gibt …