Schenkungsvertrag - Formfrage

Bei Übertragung einer ETW von einem Elternteil auf ein Kind, muss der notarielle Schenkungsvertrag von beiden Teilen unterschrieben werden oder „nur“ vom Schenker?

Danke im Voraus.

Wenn du wirklich die Schenkung selbst meinst, so gilt, dass nur das Schenkungsversprechen formbedürftig ist (§ 518 I S. 1 BGB), also gerade nicht der ganze Schenkungsvertrag. Insofern: Unterschrift des Schenkenden.

Levay

Aha, okay. Verstehe die Antwort zwar nicht ganz :smile: aber wenn die Unterschrift des Schenkenden reicht, bin ich zufrieden. Danke.

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Verstehe die Antwort zwar nicht ganz :smile: aber wenn
die Unterschrift des Schenkenden reicht, bin ich zufrieden.

Wenn ich’s nicht selbst gelesen hätte, würde ich nicht glauben, dass es sowas gibt …