Hallo alle zusammen,
Mal angenommen es wird eine Schenkung gemacht Ohne Schriftlichen Vertrag,alles wurde nur mündlich geregelt.Das Gesetz sagt,dass bei einer Schenkung ein schriftlicher Vertrag mit Notar gemacht werden muss.Ist nun dieser mündlicher Vertrag wo es auch Zeugen gibt, gültig??? Od. ist er nichtig da er nicht so gemacht wurde wie im gesetz vorgeschrieben??
Gruss Mars
Hallo,
Mal angenommen es wird eine Schenkung gemacht Ohne
Schriftlichen Vertrag,alles wurde nur mündlich geregelt.Das
Gesetz sagt,dass bei einer Schenkung ein schriftlicher Vertrag
mit Notar gemacht werden muss.Ist nun dieser mündlicher
Vertrag wo es auch Zeugen gibt, gültig??? Od. ist er nichtig
da er nicht so gemacht wurde wie im gesetz vorgeschrieben??
sobald die Schenkung vollzogen wurde, ist der Formmangel geheilt. Wenn dem nicht so wäre, hätten die Notare zu Weihnachten Hochkonjunktur. Lektüre:
http://dejure.org/gesetze/BGB/518.html
Gruß,
Christian
Hallo Du Kriegsgott,
Mal angenommen es wird eine Schenkung gemacht Ohne
Schriftlichen Vertrag,alles wurde nur mündlich geregelt.Das
Gesetz sagt,dass bei einer Schenkung ein schriftlicher Vertrag
mit Notar gemacht werden muss.Ist nun dieser mündlicher
Vertrag wo es auch Zeugen gibt, gültig??? Od. ist er nichtig
da er nicht so gemacht wurde wie im gesetz vorgeschrieben??
Ein solcher Vertrag wäre in Ermangelung der notariellen Form (gem. §
518 I) unwirksam, § 125.
Anders stellt sich das nur dar, wenn der Formmangel durch Vollzug der
Schenkung geheilt wird, § 518 II.
Ergo: für einen Schenkungsvertrag, der in der Zukunft gültig sein
soll ist die notarielle Form erforderlich, für die sog. Handschenkung
nicht.
Gruß - Jaschiii
Hallo,
Ein solcher Vertrag wäre in Ermangelung der notariellen Form
(gem. §
518 I) unwirksam, § 125.
Anders stellt sich das nur dar, wenn der Formmangel durch
Vollzug der
Schenkung geheilt wird, § 518 II.
Ergo: für einen Schenkungsvertrag, der in der Zukunft gültig
sein
soll ist die notarielle Form erforderlich, für die sog.
Handschenkung
nicht.
die Frage ist doch, worauf die Frage abzielt. Ist eine Schenkung mündlich erfolgt und (wann auch immer) vollzogen worden, ist sie rechtlich wirksam.
Der Formmangel wird nur dann zum Problem, wenn der Schenker zwei Monate nach Einigung über die Schenkung nicht mehr „weiß“, daß er was verschenken wollte. Dann ist die mündliche Schenkungsvereinbarung nicht „das Papier“ wert, auf dem sie nicht geschrieben wurde.
Gruß,
Christian
Hallo exc,
hmm, ich dachte, das hätte ich zum Ausdruck gebracht gehabt.
Aber gut. Dass die Antwort jetzt dreimal vorliegt, kann sicher nicht
schaden 
Gruß - Jaschiii
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