Schenkungsvertrag rückgängig machen

Hi,

ich habe eine frage zum schenkungsvertrag. ich habe gehört (ich weiss nicht ob es stimmt) dass man unter bestimmten bedingungen eine schenkung rückgängig machen kann. stimmt das bzw. kennt sich jemand damit aus? wenn ja, welche gründe muss man dafür haben?

danke & gruß

Ich erinner mich an meinen alten Rechtskundeunterricht und da waren zwei Gründe genannt:

  1. Verarmung, d.h. Du bist selbst auf finanzielle Hilfe angewiesen (im Sinne von Sozialamt, nicht weil Du Dir ein neues Haus kaufen willst)

  2. grober Undank, d. h. der Beschenkte zieht Dich öffentlich in den Schmutz oder ermordet Dich :smile:

Ich bin gespannt, wie weit mein Erinnerungsvermögen noch der heutigen Rechtslage entspricht.

Ayla, die auch gerne Geschenke hätte!

Hi
Hast du den Vertrag denn notariell abgeschlossen? Wenn nicht, und du die Sache auch noch net übereignet hast, dann haste nämlich auch Glück gehabt.
Sonst halt nur die beiden bereits erwähnten Punkte!

Hi,

danke für deine antwort. könntest du mir aber die definition vom groben undank erläutern bzw. etwas ausführlicher beschreiben?

danke

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Hi,

danke für deine antwort. könntest du mir aber die definition
vom groben undank erläutern bzw. etwas ausführlicher
beschreiben?

ich würde ja gerne, aber eigentlich hatte ich gehofft, dass hier rechtskundige Hilfe anrollen wird.
Grober Undank oder wie das damals genannt wurde, mussten schon erhebliche Verstösse gegen die „Guten Sitten“ sein, die auch ein dritter problemlos nachvoillziehen kann.
Meine Erfahrungen im Umgang miteinander sind eher friedlicher Natur, … aber ich denke heftige Dinge wie ERpressung, tätlicher Angriff… irgend sowas…

schreib doch mal, was Du WIRKLICH wissen willst, dann fällt der einen oder anderen Juristin die Einschätzung vielleicht leichter!!!

friedliche Grüsse aus dem weissen Bergischen
Ayla