Hallo,
Herr X möchte mit seiner Lebensgefährtin einen Schenkungsvertrag machen: er möchte ihr alle Sachwerte und Geldwerte überlassen.
Reicht da ein normaler Vertrag zu in dem aufgeführt wird welche Gegenstände (oder einfach „alles“) übergehen sollen und die Unterschrift von beiden oder benötigt man hier einen Notar dazu oder so?
LG
Handelt es sich lediglich um ein Schenkungsversprechen, so bedarf es einer notariellen Beurkundung. Ansonsten reicht es, die Schenkung zu vollziehen.
Handelt es sich lediglich um ein Schenkungsversprechen, so
bedarf es einer notariellen Beurkundung. Ansonsten reicht es,
die Schenkung zu vollziehen.
Verständlich. Nur ist das Problem dass die Schenkung insoweit nicht sichtbar gemacht werden kann, da beide (der Schenker und die Beschenkte) in einer Wohnung leben.
Der Schenker schenkt ihr also zb ein Buch und es bleibt genauso im Regal stehen wie vorher. Nur dass es eben jetzt ihr gehört und nicht mehr ihm.
Und wenn der Schenker alles verschenkt braucht man ja eigentlich auch nichts weiter nachweisen, denn dann gehört ja ALLES dem Beschenkten (außer dem Vertrag wo das drin steht *g*).
LG
Mal eine andere Frage: Was soll damit eigentlich bezweckt werden? In der Regel versucht man damit ein Ziel zu erreichen, das sich so nicht erreichen lässt.
Mal eine andere Frage: Was soll damit eigentlich bezweckt
werden? In der Regel versucht man damit ein Ziel zu erreichen,
das sich so nicht erreichen lässt.
Nehmen wir an Herr X soll eine Strafe zahlen. Evtl. würde sogar der „Kuckucksmann“ ins Haus kommen. Nun möchte er diesem entgehen und möchte alle Sachwerte verschenken (was ja nicht illegal ist) - es ist ja noch nicht raus ob überhaupt jemand ins Haus kommen muss.
LG
Ich bin nicht gerade Spezialist für Strafvollstreckung, aber ich wette mein gesamtes Vermögen darauf, dass das nicht funktionieren wird.
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