Scherzbestellung = Sachbeschädigung?

Hallo Alle,

der T, der O mal einen Streich spielen will, bestellt beim A im Namen des O (und ohne Wissen/Vollmacht des O) verderbliche Waren. O befindet sich auf Geschäftsreisen, als A die Waren bei O anliefert. Die bei O abgegebenen Waren verderben in der Folge.

1.Liegt zu Lasten T’s eine Sachbeschädigung vor, weil die Ware für ihn fremd ist?
2.Aktiv oder durch Unterlassen?

Gruß
Frosch

Hallo,

abgesehen davon, wie die Beweisbarkeit aussieht:

Zivilrecht:
Wenn T einen Schaden verursacht, dann muss er diesen ersetzen (http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html).

Strafrecht:
Eine Sachbeschädigung (http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html) steht aus meiner Sicht auf dünnen Beinen, allerdings sehe ich in der Bestellung in falschen Namen eine Urkundenfälschung (http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html)

Viele Grüße

Lumpi

Zivilrecht:
Wenn T einen Schaden verursacht, dann muss er diesen ersetzen
(http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html).

In § 823 Abs. 1 BGB steht nicht, dass, wer einen Schaden verursacht, diesen ersetzen muss. Dort steht vielmehr, dass eines der genannten Rechtsgüter oder ein anderes (absolutes) Rechtsgut verletzt sein muss, um den Schadensersatzanspruch zu begründen. Eine von mehreren Möglichkeiten liegt in einer Sachbeschädigung, womit dann die Frage wieder aufgeworfen wird, ob diese denn vorliegt.

Strafrechtlich stellt sich dieselbe Frage und darum dann auch für § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 303 StGB.

Eine Sachbeschädigung
(http://dejure.org/gesetze/StGB/303.html) steht aus meiner
Sicht auf dünnen Beinen

Hmm, wieso denn? Mir scheinen doch alle Tatbestandsmerkmale erfüllt zu sein. Oder nicht?

allerdings sehe ich in der Bestellung
in falschen Namen eine Urkundenfälschung
(http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html)

Und wenn die Bestellung telefonisch aufgegeben wurde?