Hallo Zusammen,
wäre es als Privatperson (kein Landwirt) möglich eine Scheune nach Paragraf 35 auszubauen.
Ich freue mich auf eure Antworten.
LG
Hallo Zusammen,
wäre es als Privatperson (kein Landwirt) möglich eine Scheune nach Paragraf 35 auszubauen.
Ich freue mich auf eure Antworten.
LG
Hallo,
a) Den §35 von welchem der vielen Gesetzte in unserem Land meinst Du? Landesbauordnung? Dann wäre das Bundesland interessant!
b) Wie ausbauen? Wohnhaus, Garage, Heulager für den Goldhamster?
Viele Grüße
Lumpi
Hallo!
wäre es als Privatperson (kein Landwirt) möglich eine Scheune
nach Paragraf 35 auszubauen.
Mit Deiner alles erschlagenden Informationsfülle wird niemand etwas anfangen können.
Gruß
Wolfgang
Hallo !
Natürlich ist das Bundesbaugesetz(Baugesetzbuch),§ 35 gemeint.
Es erlaubt den Bau im Außenbereich,wenn…
Und da stehts drin:
Land-und forstwirtschaftliche Nutzung …
Als Privatperson geht das fast nie.
Wobei Du ja nichts sagst,was Du da vorhast. Ich gehe von Wohnzwecken aus.
Es sind ausdrücklich Landwirte,die auch im Außenbereich bauen dürfen,nicht grundsätzlich ein Wohnhaus,aber Stall mit Wohnung für sich selbst oder Mitarbeiter,das geht schon(generell).
MfG
duck313
Als Anlage zur Nutzung der Kernenergie, also als Atomkraftwerk, könnte was machbar sein, oder als neue Windkraftanlage …
vnA
Die Scheune soll zu Wohnzwecken ausgebaut werden. Land: NRW
Baugesetzbuch natürlich 