Scheune ausbauen nach Paragraf 35

Hallo Zusammen,

wäre es als Privatperson (kein Landwirt) möglich eine Scheune nach Paragraf 35 auszubauen.

Ich freue mich auf eure Antworten.

LG

Hallo,

a) Den §35 von welchem der vielen Gesetzte in unserem Land meinst Du? Landesbauordnung? Dann wäre das Bundesland interessant!

b) Wie ausbauen? Wohnhaus, Garage, Heulager für den Goldhamster?

Viele Grüße

Lumpi

Hallo!

wäre es als Privatperson (kein Landwirt) möglich eine Scheune
nach Paragraf 35 auszubauen.

Mit Deiner alles erschlagenden Informationsfülle wird niemand etwas anfangen können.

  • § 35, welches Gesetz meinst Du? Falls eine Bauordnung gemeint ist, wäre die Angabe des Bundeslands hilfreich.
  • Was ist mit „Scheune ausbauen“ gemeint? Soll neben den Strohballen Platz für einen Traktor geschaffen werden oder ist eine Umnutzung vorgesehen, dass aus der Scheune eine Schweinemastanlage, eine Fabrikhalle oder ein Wohnhaus wird?
  • Was sagt der Bebauungsplan, was sagt die Gemeinde/das Bauamt zum Vorhaben?

Gruß
Wolfgang

Hallo !

Natürlich ist das Bundesbaugesetz(Baugesetzbuch),§ 35 gemeint.
Es erlaubt den Bau im Außenbereich,wenn…

Und da stehts drin:

Land-und forstwirtschaftliche Nutzung …

Als Privatperson geht das fast nie.
Wobei Du ja nichts sagst,was Du da vorhast. Ich gehe von Wohnzwecken aus.

Es sind ausdrücklich Landwirte,die auch im Außenbereich bauen dürfen,nicht grundsätzlich ein Wohnhaus,aber Stall mit Wohnung für sich selbst oder Mitarbeiter,das geht schon(generell).

MfG
duck313

Als Anlage zur Nutzung der Kernenergie, also als Atomkraftwerk, könnte was machbar sein, oder als neue Windkraftanlage …

vnA

Die Scheune soll zu Wohnzwecken ausgebaut werden. Land: NRW
Baugesetzbuch natürlich :wink: