wir haben letztes Jahr unsere Scheune (die sich direkt ans Wohnhaus anschließt - alles ist EIN durchgehendes Gebäude) zum Teil ausgebaut, d.h., wir haben im Klartext einen Boden eingerissen und erneuert, eine Wand hochgezogen und eine Balkenlage für einen Zwischenboden erstellen lassen. Nun wollte ich die Handwerkerrechnungen für diese Umbaumaßnahmen (wie ich fand ) von der Steuer absetzen. Das Finanzamt hat mir aber von allen Rechnungen insgesamt nur 4EUR angerechnet , mit der Begründung, es handele sich ja um einen Neubau. Daher könnten die Rechnungen nicht berücksichtigt werden. Das Ganze fand aber ja innerhalb unserer schon bestehenden vier Wände statt. Also: Gilt so etwas als Neubau oder als Umbau/Renovierung eines Altbaus?
Gruß
B.
nach meinen Kenntnissen hat das FA recht. Nur Reparaturen werden anerkannt. Das einzige was man versuchen kann den Reparaturteil heraus zu rechnen. z.B. defekten Boden erneuert. Defektes Gebälk erneuert. Dass dann noch ein paar Bretter für einen Zwischenboden dabei waren ist dann nicht mehr so erheblich.
So etwas muss man bei der Planung des Projektes gleich berücksichtigen. Beispiel: NEU: wir bauen ein zusätzliches Zimmer in unserer Scheune.
Beispiel: Reparatur: wir müssen das Dachgebälk und die Bodenbretter wegen Schäden erneuern sowie die Tragenden Balken durch Tragende Wände ersetzen. Dann wäre alles eine Reparatur, dass es dann etwas anderst aussieht ist unerheblich. Der Eigentliche Grund entscheidet mit.
Um Details im korrekten Umfang zu klären, würde ich
die Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch
nehmen. In jedem Falle kann Einspruch auf den Steuer-
bescheid erhoben werden. Rechte und Fristen dazu sind
auf dem Bescheid angeführt. Der Einspruch muss in jedem
Falle vom Finanzamt behandelt werden.
meines Erachtens hat das FA recht. Es wurde neuer Wohnraum erstellt, die Scheune hat wohl nicht zum Wohnhaus gezählt. Die Absetzung ist nur für Reparaturen vorgesehen, nicht für Ausbauten.
Wurde nicht auch die Grundsteuer für das Haus vom FA erhöht?? da die Wohneinheit sich erhöht hat und das gesamte Areal jetzt einen höheren Wert darstellt!!
um 100% ig zu antworten, müßte ich mich erst einlesen
gruß maluzo
das FA hat nach meinem Wissen recht.
Ausbaukosten wie Scheunenausbau oder Dachausbau sind keine Modernisierungskosten oder Umbaukosten sondern dies gilt als Neubau.
Aber zu einem Steuerberater würde ich trotzdem gehen. Würde dann die Sache so schildern, das es innerhalb der eigenen vier Wände geschah (vielleicht gilt das dann als Umbaukosten) eventuell kann er Widerspruch einlegen.
Vielen Dank für die Antworten! Für die Zukunft werde ich darauf achten, dass bei den Rechnungen exakt ausgewiesen ist, was als Reparatur gelten kann. Ist halt jetzt ein bisschen ärgerlich, weil durchaus Dinge dabei waren wie etwa, eine alte tragende Wand durch eine neue zu ersetzen etc., was aber natürlich nicht getrennt ausgewiesen war. Aber das weiß ich ja nun!
Viele Grüße
Beechen