Wie der Zufall es so wollte, hat jemand bei einer alten Frau, in ihrer Scheune, ein ziemlich altes Auto entdeckt.
Die Besitzerin der Scheune kennt den Besitzer des Autos nicht oder kann sich einfach nicht mehr daran erinnern!
Das Fahrzeug steht dort sicherlich schon mehr als 10 Jahre, sagt sie. Irgendwer hat es dort mal untergestellt und nie wieder abgeholt.
Nun meine Frage:
Könnte sie ihm das Auto so einfach schenken ?
Was ist da zu beachten ?
Gibt es dort irgendein Gesetz, das sowas beinhaltet ?
Schatzfund
„Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.“ http://dejure.org/gesetze/BGB/984.html
Wenn der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, könnte der Scheunenbesitzer seine Hälfte also dem Finder schenken.
Wenn der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist, könnte der
Scheunenbesitzer seine Hälfte also dem Finder schenken.
Ich kann mich nicht erinnern, in der Fragestellung etwas von ‚Matchbox‘- oder ‚Modell‘-Auto gelesen zu haben. Wem könnte also dann die andere Hälfte zustehen? Dem ‚Finder‘ sicher nicht, denn sonst könnte der gleich auch die halbe Scheune beanspruchen, das halbe Königreich und deine Tochter zur Frau.
Ich kann mich nicht erinnern, in der Fragestellung etwas von
‚Matchbox‘- oder ‚Modell‘-Auto gelesen zu haben.
Was hat das mit der Größe des Objektes zu tun?
geschlossene Scheune für 1 Dekade unbenutzt > lange verborgen
Eigentümerin der Scheune kann sich wegen der langen Zeit nicht mehr an den Eigentümer erinnern > Eigentümer nicht zu ermitteln
nun betritt jemand die Scheune und findet zufällig etwas > Entdeckung
=>Schatzfund
Gruß
Paul
PS: Sowieso könnte man davon ausgehen, dass der Eigentümer des Autos Besitz und Eigentum daran aufgegeben hat, wenn er das Ding da seit 10 Jahren stehen lässt und der Scheuneneigentümer nicht mal mehr weiß, wem es gehört.
„Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.“ http://dejure.org/gesetze/BGB/959.html
Und wo ist in „kann sich an Eigentümer nicht erinnern“ die
Verborgenheit versteckt?
Weil das Auto solange verborgen gelegen hat, kann sich die Frau nicht mehr erinnern.
Wäre es erst eine Woche drin gewesen, hätte sie bestimmt noch gewusst, wer es abgestellt hatte.
Hallo,
ich weiß zwar auch nicht, wie lange in Zentralregister die Fahrzeugdaten gespeichert bleiben, aber, bevor man es als Schatz ausgibt sollte man (wie hier schon lange vorher erwähnt) zumindest versuchen den letzten Halter (oder dessen Erben) ausfindig zu machen.
Auch ersitzen dürfte hier schwierig werden.
???
Was soll die Frage denn?
Meiner Frau gehört ein halbes Haus und mir die andere Hälfte - dennoch kann ich nicht meine Hälfte nehmen und weggehen, sondern wir müssen uns (falls es je dazu käme) über einen Wertausgleich einigen.
Genau so hier: Auto hat Wert - Hälfte des Wertes gehört Finder - andere Hälfte Grundeigentümer - also: Einigung, wer wem was zahlt, und somit seine Hälfte an den anderen verkauft.