Schichtarbeit

Hallo,

hoffentlich kann jemand die folgenden Fragen beantworten :

  1. Wenn ein AG Schicht einführen möchte in einer Abteilung die seit vielen Jahren nur in Frühschicht gearbeitet hat, muss der AG eine Gewisse Zeitspanne einhalten um diese einzuführen, oder kann dieser am Freitag zum Feierabend anordnen das ein AN am folgenden Montag zur Spätschicht kommen muss ?

  2. Muss der AG einen Schichtplan entwerfen, oder kann dieser nach Lust und Laune dem AN kurzfristig zum Ende der Woche sagen wann er nächste Woche zu kommen hat, oder noch besser das dieser sagt das die AN es unter sich ausmachen sollen nach dem Motto „Einigt euch. Wie ihr das macht ist mir egal. Ich brauche X Leute in Spätschicht“ ? Wenn ersteres zutrifft, wielange muss der Schichtplan im voraus angelegt sein ? Schliesslich hat jeder AN Termine die man machen muss und Wissen muss wann er Zeit hat oder nicht.

  3. Was für Voraussetzungen müssen erfüllt werden um Schicht einzuführen ? Kann der AG nach Lust und Laune dies machen um den AN nur zu necken, oder um seine Dominanz zu zeigen, oder muss z.B. eine Maschine die zur Fertigung benötigt wird in zwei Schichten dafür laufen ? Wäre eigentlich sinnlos aus AN Sicht, wenn die Arbeit auch in der Frühschicht erledigt werden könnte die man sonst in der Spätschicht machen müsste, oder die Maschine die der AN in der Spätschicht benutzt in der Frühschicht still stand.

  4. Gibt es gesetzliche Vorschriften über Uhrzeiten wann welche Schicht zu sein hat, oder kann der AG diese vorgeben ? z.B. Start Spätschicht um 16 Uhr bis 1 Uhr Nachts ?

  5. Gibt es gesetzliche Vorschriften über Zuschläge die ein AG zu zahlen hat, oder muss der AG nichts zusätzlich zahlen bzw. nach eigenem Ermessen ?

Das wäre erstmal alles was mir so auf Anhieb einfällt. Vielleicht kommen später noch mehr fragen, aber erstmal hoffe ich das jemand oder auch mehrere mir eine oder mehr Antworten geben könnte.

Hallo,

hoffentlich kann jemand die folgenden Fragen beantworten :

  1. Wenn ein AG Schicht einführen möchte in einer Abteilung die
    seit vielen Jahren nur in Frühschicht gearbeitet hat, muss der
    AG eine Gewisse Zeitspanne einhalten um diese einzuführen,
    oder kann dieser am Freitag zum Feierabend anordnen das ein AN
    am folgenden Montag zur Spätschicht kommen muss ?

Kommt auf den Arbeitsvertrag an. Wenn darin steht, dass Arbeitnehmer in Frühschicht von X bis Y Uhr arbeitet, dann nicht.
Wenn da steht, dass der Arbeitnehmer die Arbeit mit Arbeitszeitverteilung nach Maßgabe des Arbeitgebers zu verrichten hat, dann ja. Im allgemeinen wird in Arbeitsverträgen letztere Variante verwendet.

  1. Muss der AG einen Schichtplan entwerfen, oder kann dieser
    nach Lust und Laune dem AN kurzfristig zum Ende der Woche
    sagen wann er nächste Woche zu kommen hat, oder noch besser
    das dieser sagt das die AN es unter sich ausmachen sollen nach
    dem Motto „Einigt euch. Wie ihr das macht ist mir egal. Ich
    brauche X Leute in Spätschicht“ ? Wenn ersteres zutrifft,
    wielange muss der Schichtplan im voraus angelegt sein ?
    Schliesslich hat jeder AN Termine die man machen muss und
    Wissen muss wann er Zeit hat oder nicht.

Für die Antwort: Sieh in anzuwendende Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und bestehende Arbeitsverträge. Alles andere wäre hier spekulativ

  1. Was für Voraussetzungen müssen erfüllt werden um Schicht
    einzuführen ? Kann der AG nach Lust und Laune dies machen um
    den AN nur zu necken, oder um seine Dominanz zu zeigen, oder
    muss z.B. eine Maschine die zur Fertigung benötigt wird in
    zwei Schichten dafür laufen ? Wäre eigentlich sinnlos aus AN
    Sicht, wenn die Arbeit auch in der Frühschicht erledigt werden
    könnte die man sonst in der Spätschicht machen müsste, oder
    die Maschine die der AN in der Spätschicht benutzt in der
    Frühschicht still stand.

Siehe Antwort zu Frage 2

  1. Gibt es gesetzliche Vorschriften über Uhrzeiten wann welche
    Schicht zu sein hat, oder kann der AG diese vorgeben ? z.B.
    Start Spätschicht um 16 Uhr bis 1 Uhr Nachts ?

Siehe Antwort zu Frage 2
Nein, Gesetzbücher enthalten keine Vorschriften wann Schichten beginnen dürfen

  1. Gibt es gesetzliche Vorschriften über Zuschläge die ein AG
    zu zahlen hat, oder muss der AG nichts zusätzlich zahlen bzw.
    nach eigenem Ermessen ?

Ich empfehle Dir den Kauf einer dtv-Ausgabe „Arbeitsgesetze“. Die hilft in den meisten Fragen schnell weiter. Darin wirst Du aber sehen, dass gerade im Arbeitsrecht der Großteil der Vereinbarungen den Tarifparteien überlassen bleibt. So auch die Regelung von Zuschlägen.

Das wäre erstmal alles was mir so auf Anhieb einfällt.
Vielleicht kommen später noch mehr fragen, aber erstmal hoffe
ich das jemand oder auch mehrere mir eine oder mehr Antworten
geben könnte.

Wenn Ihr einen Betriebsrat habt, wende Dich an ihn. Dafür ist er da. Und der kann Dir auch genau die Fragen beantworten, die Du hier gestellt hast. Mit dem Unterschied, dass der Betriebsrat genau über die anzuwendenden Tarifverträge / Betriebsvereinbarungen bescheid weiss.

Gruß
DCK

Hallo,

die Antworten haben mir leider kaum weitergeholfen. Ist natürlich kein leichtes Thema da gebe ich Recht.

Nehmen wir an, das es in dieser Firma keinen Betriebsrat gibt und die Firma auch keiner Gewerkschaft oder so angehört. Weiterhin bestehen Verträge aus nur einem DIN A4 Blatt wo nur drinne steht was man verdient, Anzahl Urlaubstage, Arbeitszeit pro Woche usw. alles in Kurzform ohne weitere Vertiefung.

Es gibt keine Angabe von Schichtarbeit oder ähnliches. Der ganze Vertrag besteht aus nur 6-7 Sätzen.

Kann man dann schon etwas mehr sagen ?
Oder bleibt mir dann nix anderes übrig als in Bücher zu wälzen ?

Hallo,

Nehmen wir an, das es in dieser Firma keinen Betriebsrat gibt

… was schlecht ist.

und die Firma auch keiner Gewerkschaft oder so angehört.

… eine Firma gehört nie einer Gewerkschaft an. Da könnten die Mitarbeiter drin sein (was ihnen helfen würde, denn da bekäme man - auch - arbeitsrechtliche Beratung)

Arbeitszeit
pro Woche

Es gibt keine Angabe von Schichtarbeit oder ähnliches.

„Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind …“

http://bundesrecht.juris.de/gewo/__106.html

Arbeitsvertrag: sagt nichts zur Lage der Arbeitszeit.

Tarifvertrag: ???

Betriebsvereinbarung: Da kein Betriebsrat, keine Betriebsvereinbarung.

Kann man dann schon etwas mehr sagen?

Nicht wirklich aus der Ferne. Die Situation erscheint - von der Beschreibung her - recht chaotisch. Man sollte erst mal versuchen eine gemeinsame Lösung zu finden ( mit dem Chef!). Auch wenn ich verstehen kann, dass man auf ihn momentan sauer ist, weils nicht „die feine englische Art“ ist, jemanden mal am Freitag kurz vor Feierabend zu sagen, dass man ab Montag zusätzlich Spätschicht hat und man sich um den Sch*** dann auch noch selber kümmern soll.

Oder bleibt mir dann nix anderes übrig als in Bücher zu wälzen?

Das wird nicht so viel bringen, wenn man nicht weiß, wo man wälzen müsste.

MfG