Arbeiter A ist in einem Betrieb Beschäftigt wo in 3 Schichten gearbeitet wird. Arbeiter A wird aber überwiegend zur Frühschicht Eingeteilt-dies hat zur Folge 1. er hat weniger Geld weil ihm ja Zuschläge verloren gehen 2. weis A nicht wie er denn nächste Woche eingeteilt wird-wieder Früh-oder Spät- oder etwa Nachtschicht??? so geht das immer fort.So kann A natürlich auch niemals etwas für die kommende Woche Planen.
Nun zur Frage.: kann A darauf bestehen in regelmäßigem Schichtablauf eingeteilt zu werden oder kann die Firma ihn so einteilen wie sie es braucht???
Mfg B.S.
kann A darauf bestehen in regelmäßigem
Schichtablauf eingeteilt zu werden oder kann die Firma ihn so
einteilen wie sie es braucht?
Das kommt drauf an, was vertraglich (oder
evtl.tarifvertraglich) zur Arbeitszeit für A so geregelt ist.
Korrekt. Erst mal den Arbeitsvertrag prüfen, wenn da nichts genaues geregelt ist, den Tarifvertrag schnappen und wälzen
Aber generell kann man annehmen, dass sich die Firmen schon vorher per Arbeitsvertrag absichern und sich den Mitarbeiter quasi zur freien Verfügung halten. Aber: Ausnahmen bestätigen die Regel.
Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, kann die Firma den AN einteilen, wie sie ihn braucht. Einen Anspruch auf eine bestimmte Schicht gibt es dann nicht.
Wan erfährt der AN denn seine Arbeitszeiten? Wie groß ist die Firma? Gibt es einen BR?
Hallo LeoLo, die Schichten wechseln Wöchentlich-die AN erfahren Donnerstag oder Freitag wie sie für die kommende Woche Eingeteilt wurden.Einen BR git es aber nur auf dem Papier!hat keinerlei Einfluss auf irgendwas-ist ein Familienunternehmen.(90 Leute ca.)
Gruß Bernd
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Man leitet aus den Gesetzen und der Rechtssprechung eine Ankündigungsfrist von 4 Tagen ab. Donnerstag ginge also noch theoretisch. Muß allerdings unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange im Einzelfalle immer (zur Not gerichtlich) geprüft werden. Ein BR könnte da am ehesten helfen. Wenn der aber nicht aktiv wird, ist das schlecht. Da sollte man bei der nächsten BR-Wahl vielleicht selber kandidieren, um was zu bewegen.
Dem AN steht natürlich trotzdem frei, per Klage hier für Klarheit zu sorgen, aber das wird das Verhältnis zum AG sicher nicht verbessern.