Hallo zusammen,
Angenommen ein fiktives Unternehmen der Logistik in Baden Württemberg beschäftigt den fiktiven Mitarbeiter „Peter Müller“ der IT im 2-Schichtbetrieb.
Jetzt beträgt die Wochenarbeitszeit 38 Stunden laut Tarifvertrag (also 7,6 Stunden pro Tag). Nun bezahlt das Unternehmen 24 Minuten Pause pro Arbeitstag.
Wie schaut das jetzt mit der Anwesenheit aus? Muss dieser fiktive Herr Müller nun 7.6 Stunden anwesend sein und darin Pause machen oder muss dieser Herr Müller 8 Stunden anwesend sein?
Wie gesagt: Alles rein fiktiv 
Gruß
vergessen
Wie schaut das jetzt mit der Anwesenheit aus?
Hallo vergessen, der Arbeitnehmer hat dann eine Anwesenheitszeit von 7,6 h + 30 min, da gesetzlich bei über 6stündiger Tätigkeit eine (unbezahlte) Pause von mindestens 30 min vorgeschrieben ist.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/__4.html
MfG
Hallo,
Der AN muß 30 oder 2x15 Min. Pause machen (§ 4 ArbZG), also 24 bezahlt + 6 unbezahlt. Es kommt nicht darauf an, ob die Pause durchbezahlt wird. Der AG muß idR (Ausnahmen meistens in TV’s) nicht, kann aber Pause bezahlen. Allerdings mußt Du grundsätzlich während der Pause nicht anwesend sein, sonst ist es Bereitschaft. Niemand kann Dir räumlich vorschreiben, wo Du Deine Pause zu nehmen hast, wenn Du rechtzeitig zur Arbeitsaufnahme wieder da bist.
Also mußt Du 7,2 Std. zur Arbeitsleistung anwesend sein, bekommst 0,4 Std. Pause bezahlt und mußt 0,1 Std unbezahlte Pause machen.
&Tschüß
WHoepfner
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Hallo,
Der AN muß 30 oder 2x15 Min. Pause machen (§ 4 ArbZG), also 24
bezahlt + 6 unbezahlt. Es kommt nicht darauf an, ob die Pause
durchbezahlt wird. Der AG muß idR (Ausnahmen meistens in TV’s)
nicht, kann aber Pause bezahlen. Allerdings mußt Du
grundsätzlich während der Pause nicht anwesend sein, sonst ist
es Bereitschaft. Niemand kann Dir räumlich vorschreiben, wo Du
Deine Pause zu nehmen hast, wenn Du rechtzeitig zur
Arbeitsaufnahme wieder da bist.
Also mußt Du 7,2 Std. zur Arbeitsleistung anwesend sein,
bekommst 0,4 Std. Pause bezahlt und mußt 0,1 Std unbezahlte
Pause machen.
&Tschüß
WHoepfner
Hallo Wolfgang,
vielen Dank erstmal. Klar, ne halbe Stunde Pause ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Bezahlung ist auch OK. Aber wo finde ich die Grundsätze für die Regelung, die Du beschreibst:
Also mußt Du 7,2 Std. zur Arbeitsleistung anwesend sein,
bekommst 0,4 Std. Pause bezahlt und mußt 0,1 Std unbezahlte
Pause machen.
Im TV finde ich nix dazu.
Gruß aus Bade’ ins Schwabeländle
vergessen
Aber wo
finde ich die Grundsätze für die Regelung, die Du beschreibst:
Das ergibt sich aus dem Gesetzestext.